Auftragsverarbeitungsvertrag mit Buchhaltungsbüro

Registriert
12.09.17
Beiträge
890
Reaktionen
223
Ort
Hannover
Punkte
1.685
Hi Leute,

lässt hier jemand seine Buchhaltung extern durchführen? Falls ja, wird dann ein AVV mit dem Dienstleister benötigt, da die zu übermittelnden Rechnungen ja Kundendaten enthalten?

Ich lasse meine Steuer über eine Dienstleisterin machen, welche selbst keine Steuerberaterin ist, aber mit einem anderen Steuerberater zusammenarbeitet. Meine Unterlagen habe ich jedoch direkt an sie abzugeben.

VG
Jabir
 
Sollte der Dienstleister doch wissen.
 
Toller Dienstleister. Hat wahrscheinlich auch keinen Datenschutzbeauftragten...
 
Naja, ist ein Ein-Mann Unternehmen. Vielleicht bin ich ja auch auf der völlig falschen Fährte und dass ist gar nicht notwendig. Mit einem Steuerberater braucht man wohl zum Beispiel keinen AVV, so wie ich es gelesen habe.
 
Ich lasse meine Steuer über eine Dienstleisterin machen, welche selbst keine Steuerberaterin ist, aber mit einem anderen Steuerberater zusammenarbeitet.
ehrlich? dann sollte jene Dienstleisterin sich mit deiner Frage an sie an ihren Steuerberater wenden.
 
Ich lasse meine Steuer über eine Dienstleisterin machen, welche selbst keine Steuerberaterin ist, aber mit einem anderen Steuerberater zusammenarbeitet.
ehrlich? dann sollte jene Dienstleisterin sich mit deiner Frage an sie an ihren Steuerberater wenden.

Ja, weiß nicht, darüber lässt sich streiten. Als derjenige, der die Daten erhebt, bin ich ja dafür verantwortlich die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wäre aber in der Tat ein netter Service, wenn man mir da sagen könnte, was zu beachten ist. Wahrscheinlich läuft es in allen anderen Fällen so durch und bisher hat keiner gefragt.
 
Lies Dir mal die Abgrenzung zum Thema Datenverarbeitung vs Funktionsünertragung durch. Dann prüfe, was dem, was der Mensch tut am besten zu der einen oder anderen Definition passt.
 
Lies Dir mal die Abgrenzung zum Thema Datenberarbeitung vs Funktionsünertragung durch. Dann prüfe, was dem, was der Mensch tut am besten zu der einen oder anderen Definition passt.

Moin Muffy, danke, darüber war ich auch schon gestolpert. Ich behandel den Dienstleister so, als wäre er mein Steuerberater, das wäre eine Funktionsübertragung. Ich fürchte nur, dass es den Gesetzgeber nicht interessiert, als was ich das einschätze, da der Dienstleister am Ende des Tages eben kein Steuerberater ist :-/

Edit: ...und aus dem Grund ja mit einem "echten" Steuerberater" zusammenarbeitet, der diese Rolle einnimmt.
 
Aber du bist Auftraggeber und betroffene Person oder? Dann ist es ja an dir, die Rechtslage einzzschätzen bzw zur Bewertung zu kommen, dass es eine FU ist.

Mehr Bammel hätte ich, wenn du auch Daten von Dritten dahin übeeträgst, dann würde icg auch ne SicherheitsAVV bevorzugen.
 
Aber du bist Auftraggeber und betroffene Person oder? Dann ist es ja an dir, die Rechtslage einzzschätzen bzw zur Bewertung zu kommen, dass es eine FU ist.

Mehr Bammel hätte ich, wenn du auch Daten von Dritten dahin übeeträgst, dann würde icg auch ne SicherheitsAVV bevorzugen.

Ne, Betroffene sind ja meine Kunden. Ich gebe ja am Ende des Jahres meine Ausgangsrechnungen ab, aus denen der Rechnungsempfänger zu entnehmen ist.
 
Aber du bist Auftraggeber und betroffene Person oder? Dann ist es ja an dir, die Rechtslage einzzschätzen bzw zur Bewertung zu kommen, dass es eine FU ist.

Mehr Bammel hätte ich, wenn du auch Daten von Dritten dahin übeeträgst, dann würde icg auch ne SicherheitsAVV bevorzugen.

Ne, Betroffene sind ja meine Kunden. Ich gebe ja am Ende des Jahres meine Ausgangsrechnungen ab, aus denen der Rechnungsempfänger zu entnehmen ist.

Ach so herum. Dann legt euch doch ne AVV in die Schublade. Oder woran scheitert das?
 
Aber du bist Auftraggeber und betroffene Person oder? Dann ist es ja an dir, die Rechtslage einzzschätzen bzw zur Bewertung zu kommen, dass es eine FU ist.

Mehr Bammel hätte ich, wenn du auch Daten von Dritten dahin übeeträgst, dann würde icg auch ne SicherheitsAVV bevorzugen.

Ne, Betroffene sind ja meine Kunden. Ich gebe ja am Ende des Jahres meine Ausgangsrechnungen ab, aus denen der Rechnungsempfänger zu entnehmen ist.

Ach so herum. Dann legt euch doch ne AVV in die Schublade. Oder woran scheitert das?

Hätte ich gerne vermieden, da die doch recht umfangreich ist und ich auf die schnelle keinen brauchbaren Vordruck für die Konstellation finden konnte. Hast du zufällig einen?
 
Das verlinkte Bitkom Muster kann man schon nehmen, bims mal drübergeflogen. Muss man halt anpassen und der Dienstleister muss v.a. noch eine Anlage über die technischen und organisatiorischen Maßnahmen erstellen, wie der die Dadde schützen am been ist. Das könnte ihn vielleicht ungnädig stimmen.


Aber ich würde ggf. nochmal weiter oben anfangen. Wenn Du Deine Rechnungen und Belege an einen im weitesten Sinne Steuerberater zur Steuererklärung gibst, dann ist das ja per se keine Beauftragung über die Verarbeitung von "Deinen" personenbezogenen Daten oder der Rechnungsempfänger, sondern vorrangig eben die Steuereklärung.

Er verarbeitet ja nicht die personenbezogenen Daten, an sich, sondern die Rechnungsinhalte, d.h. man kann argumentieren, dass Deine Berechtigung, diese Rechnungen weiterzugeben auf Grundlage von Art.6 Abs.1 c) DSGVO beruht (erfüllung einer gesetzlichen Pflicht), da du ja nach HGB und AO gehalten bist, eben Steuererklärungen abzugeben und eine saubere Buchführung zu machen.
 
Das verlinkte Bitkom Muster kann man schon nehmen, bims mal drübergeflogen. Muss man halt anpassen und der Dienstleister muss v.a. noch eine Anlage über die technischen und organisatiorischen Maßnahmen erstellen, wie der die Dadde schützen am been ist. Das könnte ihn vielleicht ungnädig stimmen.


Aber ich würde ggf. nochmal weiter oben anfangen. Wenn Du Deine Rechnungen und Belege an einen im weitesten Sinne Steuerberater zur Steuererklärung gibst, dann ist das ja per se keine Beauftragung über die Verarbeitung von "Deinen" personenbezogenen Daten oder der Rechnungsempfänger, sondern vorrangig eben die Steuereklärung.

Er verarbeitet ja nicht die personenbezogenen Daten, an sich, sondern die Rechnungsinhalte, d.h. man kann argumentieren, dass Deine Berechtigung, diese Rechnungen weiterzugeben auf Grundlage von Art.6 Abs.1 c) DSGVO beruht (erfüllung einer gesetzlichen Pflicht), da du ja nach HGB und AO gehalten bist, eben Steuererklärungen abzugeben und eine saubere Buchführung zu machen.

Ja, stimmt grundsätzlich, ist halt die Frage, wie das mit Nicht-Steuerberatern ist.
Zu dem Artikel aus der DSGVO den du erwähnst: Heißt das, sofern eine gesetzliche Pflicht dies erfordert, dass man personenbezogene Daten ohne Einwilligung weitergeben darf?
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
2
Aufrufe
2K
Ennui
Ennui
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
6K
YogiX
Y
tim_heinrich
Antworten
2
Aufrufe
8K
tim_heinrich
tim_heinrich
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Dreadbox Typhon
Antworten
2
Aufrufe
15K
KoolKolle
KoolKolle
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Roland System 8
Antworten
6
Aufrufe
24K
Dr.moog
D

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben