Unentgeltlich auftreten

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BSIC

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Wie verhält sich folgendes Szenario rechtlich?

Die Band (3 Musiker) tauchen irgendwo auf und spielen 1 Stunde zusammen Musik.
Es gibt keinen Hut oder sonstiges Gefäß in dem man Geld einwerfen könnte. Es gibt keine Werbung, kein Verkauf, keine Tickets, keinen Merch. Es gibt keine Vorankündigung.

Nach 1 Stunde sind wir verschwunden.
 
Dann sind se wieder wech. Im Ernst: wo siehst Du da rechtliche Themen abgesehen davon, dass man Euch ggf. von "irgendwo" vertreiben könnte, wahlweise wegen Privatgrundstück oder nicht genehmigter öffentlicher Sondernutzung. Oder Ihr kommt irgendwelchen Dealern oder anderen Straßenmusikanten ins Gehege. In FFM auf der Zeil (Einkaufsstraße) gab es viele unsichtbare Grenzen, da konnte man nicht einfach loslegen...
 
Falls "irgendwo" im öffentlichen Raum ist, nennt man das Straßenmusik. Egal ob mit oder ohne Hut.
Dann sind die örtlichen Behörden zuständig - die Regeln sind unterschiedlich. Anmelden, Standortwechsel nach einer bestimmten Zeit.
Man sollte sich vorher schlau machen, das könnte eine Ordnungswidrigkeit werden.
 
Und was willst Du jetzt wissen? Wenn Geld verdient wird, wie die Aufteilung ist, oder was?
 
Erstmal AG gründen, Venture Money einsammeln, von Holtzbrinck oder Bertelsmann gekauft werden und dann insolvent gehen.^^
 
Ich hab mal gehört in München z.B. darfst du nicht einfach so Straßenmusik machen. Das muss beim Amt angemeldet sein. Ob du dabei Geld verdienst oder nicht ist wohl egal. Ich würde mich mal bei der Stadt schlau machen.
 
Das ist wohl etwas in die Irre geraten, aber schön das so Rege teilgenommen wird.

Ich treffe mich mit Bert und Max an einer Parkbank, wir reden.
Unterschied zu:
Ich treffe mich mit Bert und Max an einer Parkbank, wir singen.

Ich ging immer davon aus, dass den ganzen Genehmigungswahnsinn, ich all die Jahre nur machte weil wir Geld verdient hatten.
 
Genau dein Artikel beschreibt es:
Geld verdienen.

Doch ohne Verdienstabsicht sollte es ein Treffen sein. Denn ob ich mich monoton oder melodisch artikuliere steht doch nicht unter einer Genehmigungspflicht, oder doch.
 
Ich hab den gesamten Artikel gelesen. Die Lautstärkeregelung wird deckelnd gelten. Aber auch ein Anruf beim zuständigen Landratsamt ergab keine Lösung.

Auch in der Gema ist es relativ klar beschrieben. Es muss einen finanziellen Hintergrund haben. Anders bei Benefiz, das aber auch einen finanziellen Hintergrund hat, werden keine Gebühren erhoben.

Wenn abends am Senftenberger See die Mädels zu mitgebrachter Musik mitsingen kommt ja auch keim Sheriff und Verlangt die Straßenmusikgenehmigung.
 
Die Intention ist doch entscheidend. Wenn ihr euch trefft, um gemeinsam ein paar Lieder zu trällern, könntet ihr höchstens - falls es jemanden stören sollte- auf die Vermeidung von Lärmbelästigung hingewiesen werden. Im Grunde ist es dann ja kein Auftritt, sondern ein Treffen im öffentlichen Raum.
Mal angenommen ein paar Acapella Leute treffen sich im Park, um zu üben. Da wäre doch recht offentsichtlich, dass es hier um ein gemeinsames Musizieren geht.
Wie das Ganze in Zeiten von Pandemiebeschränkungen aussieht, ist allerdings dann sehr differenziert zu betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hole dir besser eine Genehmigung oder frage zumindest beim Ordnungsamt mal telefonisch nach.
Meistens ist das ja okay. Aber wir leben in Deutschland und da ist immer irgend ein Idiot in der Nähe den das stören könnte und der sich darüber aufregen wird.
 
Ich habe mich letztens mal auf einer Parkbank zu einer kleinen Akustikprobe getroffen. Da kam sogar die berittene Polizei vorbei und hat freundlich gegrüßt, nachdem vermutlich positiv vermerkt wurde, dass wir uns an die Abstandsregeln gehalten haben.
Ich würde das einfach machen, allerdings nicht an Orten, an denen es irgendwelche geschäftlichen oder privaten Interessen stören könnte.
 
Gerade mit der Gema gesprochen. Dort ist alles anmeldepflichtig. Auch am Balkon alleine eine Covernummer zu singen ist anmeldepflichtig und je mit knapp 90 euro zu entlohnen.

Auch Wirtshaussingen ist anmeldepflichtig.
Der Herr sagte auch dass Kindergartenkinder die Sankt Martin Lieder singen anmeldepflichtig sind.

Es gibt jedoch das Anmerkungsfeld auf dem Antrag, dort kann man die Verdienstlosigkeit eintragen und es wird je nach Fall entschieden.

Bands die in Kirchen nicht religiöse Cover spielen sind anmeldepflichtig.

Es wird Zeit dass wir unsere paar Covers gar rauswerfen.
 

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