Musik-Equipment als Betriebsausgabe geltend machen

Alles unter einer Berufsbezeichnung zusammengefasst mit einer Steuernummer und die einzelnen Einnahmen dann nach Herkunft unterschieden: Honorare, Tantiemen, Gagen etc.

Welche Berufsbezeichnung hast du denn angegeben und welche Tätigkeiten fallen da in deinem Fall mit rein?
 
Top Infos hier, danke an alle.

Noch was zu dem Thema: Wie bezeichnet ihr eure Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt? Einigen geht es ja wahrscheinlich auch so, dass sich mehrere Tätigkeiten vermischen, wie z.B. Mixing, Mastering, Texten, Komponieren usw.. Und all diese Tätigkeiten unterscheiden sich dann ja auch nochmal, ob ich sie für mich selbst als Künstler durchführe, oder eben für andere Künstler.

Und Veröffentlichung von Musik (also Labelarbeit) steht dann ja auch nochmal auf einem anderen Blatt Papier, da das glaube ich nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört, soweit ich weiß.

Wie handhabt ihr das? Habt ihr das alles unter einer Bezeichnung zusammengefasst, oder habt ihr zig Steuernummern zugeteilt bekommen?

Als Freiberufler erbringt man ja im Grunde Werk- oder Dienstleistungen. Ich würde das durch eine entsprechende Rechnungsstellung dokumentieren. Die Einkünfte aus der Tätigkeit werden ja eh als eine Summe versteuert, sowohl bei der USt Erklärung als auch bei der Einkommenssteuer. Wenn die Belege wollen, reich die Rechnungen ein.

Diese müssen ja nach § 14 UStG bestimmte Angaben enthalten und dort würde ich klar definieren, was du gemacht hast.

Wenn du von nem Streamingdienst oder Distrokid Kohle bekommt, geben die dir ja ne Abrechnung, respektive Gutschift (eine inverse Rechnung sozusagen). Dokumentieren, auf Nachfrage rausrücken.

Ich hab irgendwo im Netz gelesen, dass die Veröffentlichung über Streaming Dienste oder auf andere Weise nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört. Vielleicht kann da noch jemand mehr dazu sagen.
 
Welche Berufsbezeichnung hast du denn angegeben und welche Tätigkeiten fallen da in deinem Fall mit rein?
Vielleicht solltest du besser mal konkreter werden.
Hier geben sich ein paar Leute echt Mühe und du kommst mit immer neuen Fragen, die so grundsätzlicher Art sind, dass ich raten würde, erst mal mit einer einzigen Tätigkeit anzufangen. Viel Erfolg dabei!
 
Wie bezeichnet ihr eure Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt? Einigen geht es ja wahrscheinlich auch so, dass sich mehrere Tätigkeiten vermischen, wie z.B. Mixing, Mastering, Texten, Komponieren usw.. Und all diese Tätigkeiten unterscheiden sich dann ja auch nochmal, ob ich sie für mich selbst als Künstler durchführe, oder eben für andere Künstler.
Ist man als Kleinunternehmer gemeldet, stellt man keine MwSt. in Rechnung.

Stellt man MwSt. in Rechnung, ist zu beachten, dass die unterschiedlich ausgewiesen werden muss, je nach Tätigkeit.
Künstlerische Leistungen werden mit 7% ausgewiesen, alles andere ist sozusagen Handwerk und da werden 19% fällig.

Ist man kein Kleinunternehmer und bist du der Künstler = 7%.
Arbeitest du für andere Künstler = 19%.
 
Welche Berufsbezeichnung hast du denn angegeben und welche Tätigkeiten fallen da in deinem Fall mit rein?
Vielleicht solltest du besser mal konkreter werden.
Hier geben sich ein paar Leute echt Mühe und du kommst mit immer neuen Fragen, die so grundsätzlicher Art sind, dass ich raten würde, erst mal mit einer einzigen Tätigkeit anzufangen. Viel Erfolg dabei!

Sorry, aber ich verstehe nicht, welche Information dir von mir fehlt. Verschiedene Antworten in diesem Thread haben neue Fragen aufgeworfen, ja. Aber was soll daran schlimm sein? Nicht alles davon betrifft mich direkt, aber interessant finde ich es dennoch. Und ich versuche den Thread hier so offen zu halten, dass die Themen hier auch beantwortet werden, bzw. die Leute, die (übrigens freiwillig) mitdiskutieren möchten, von ihren Erfahrungen berichten können.

Falls meine Frage zu unkonkret war, hier ein neuer Versuch:
Einige hier üben ja verschiedene Tätigkeiten aus (z.B. Mixing, Mastering, Texten, Komponieren, Label-Arbeit usw.). Und da es da, zumindest soweit ich informiert bin, Unterschiede hinsichtlich Freiberuflichkeit und Gewerbetätigkeit gibt, habe ich mich dafür interessiert, ob und wie man das zusammenfassen kann.
Du hast geantwortet, dass du es zusammenfasst und ich habe daraufhin gefragt, unter welchem Begriff du es zusammenfasst und welche Tätigkeiten da in deinem Fall inklusive sind. Du musst darauf nicht antworten wenn du nicht möchtest, ich hätte es aber interessant gefunden und Fragen kostet ja nichts ;-)
 
Ich kann mir nur selbst wiederholen - solange da nicht wenigstens ein paar große Scheine im Jahr durchlaufen, ist die ganze Sache im Grunde komplett müssig.

Ist witzig, ein Kumpel von mir, der das hauptberuflich macht und schon von Anfang an gut dabei war, ist jahrelang im Blindflug unterwegs gewesen, andere gründen erstmal einen Aktiengesellschaft, bevor auch nur ein Ton gepieplst wurde. Damit meine ich aber nicht Dich, oh TE. :D Nur generelle Beobachtung. Will damit sagen: angemessene Administriation betreiben.
 
wenn du kannst dann mach einfach ein Gewerbe auf. Mit einer entsprechenden Geschäftsstelle bekommst du jedes Gear durchgeschaukelt
 
Sind alle Anschaffungen (Hardware & Software) für euch komplett als Ausgaben zu bewerten? Oder zieht ihr einen prozentualen Anteil für private Nutzung ab? Oder ganz anders?

Macht zwar bei uns die Steuerberaterin (zum Glück eine der ältesten und besten Freundinnen meiner Frau), von daher weiß ich nicht immer ganz genau, was durchgeht, aber in meinem Fall bleibt's nicht nur bei Hard- und Software. Jeans und Hemden sind eben auch Arbeitskleidung, etc. Und die Dame fragt auch immer nach Rechnungen für quasi alles.
 
...andere gründen erstmal einen Aktiengesellschaft, bevor auch nur ein Ton gepieplst wurde.
:D

Darunter braucht man doch erst gar nicht anzufangen. Erst an die Börse, dann C-Dur üben.

"Gepieplst" ist übrigens auch schön. Dein Buchstabenverdreh-Plugin will ich auch haben (falls es oepn suorec ist).
 
Vielleicht noch interessant in diesem Zusammenhang: in welcher Höhe lag noch mal die Grenze zur "Liebhaberei"?
@muffy du hast die Summe vielleicht parat? Ein paar Hundert Euro im Jahr Gewinn, wenn ich mich recht erinnere.

Aber man kann schon sagen: es wird nicht funktionieren, ein paar Euro Einnahmen durch Streaming im Monat zu haben und damit das komplette Heimstudio als Betriebsausgabe abzusetzen.
https://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/
https://www.e-wise.de/news/knackpunkt-liebhaberei-einstufung-der-tätigkeit-bei-verlusterzielung
 
in welcher Höhe lag noch mal die Grenze zur "Liebhaberei"?
Ich glaube, es geht hierbei nicht um einen fixen Betrag, der eine Grenze bildet, sondern vorwiegend darum, ob auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können oder (bei "Liebhaberei") nicht.

Wenn ich also Einnahmen von 400 €/Jahr und Ausgaben von 20.000 €/Jahr habe, besteht ein Missverhältnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Luschtiges Thema:) Eben nochmal das Steuerprogramm angeschmissen und in der Hilfe steht da:
"Ein selbständiger Musiker kann die Aufwendungen für sein Instrument im Rahmen der Abschreibungen als Betriebsausgaben geltend machen."
Wenn du als Orchestermusiker angestellt bist, kannste dein Cello oder die Triangel auch absetzen.
 
Und Veröffentlichung von Musik (also Labelarbeit) steht dann ja auch nochmal auf einem anderen Blatt Papier, da das glaube ich nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört, soweit ich weiß.
Das kommt immer darauf an, wie weit das zu deiner künstlerischen Tätigkeit gehört und ab wann es eine Dienstleistung, bzw. Handwerk ist.
Ein Maler darf seine eigenen Bilder ja auch selber verkaufen, so wie ein Musiker seine eigenen CDs. Das geht als Freiberufler.
 
Ich glaube, es geht hierbei nicht um einen fixen Betrag, der eine Grenze bildet, sondern vorwiegend darum, ob auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können oder (bei "Liebhaberei") nicht.

Wenn ich also Einnahmen von 400 €/Jahr und Ausgaben von 20.000 €/Jahr habe, besteht ein Missverhältnis.
Du musst eventuell den Finanzamt nachweisen, das du mit deinem Gewerbe klare Gewinnabsichten verfolgst.
Machst du zu lange miese, werden die dir ordentlich in den Hintern treten und das ganze Geld wieder zurückfordern, weil die ganz sicher nicht dein Hobby finanzieren.
 
wenn du kannst dann mach einfach ein Gewerbe auf. Mit einer entsprechenden Geschäftsstelle bekommst du jedes Gear durchgeschaukelt

Ich hab bereits ein Nebengewerbe, allerdings nicht in der Hauptsache für musikalische Tätigkeiten. Muss mich mal informieren, ob ich das da mit einbringen kann.

Macht zwar bei uns die Steuerberaterin (zum Glück eine der ältesten und besten Freundinnen meiner Frau), von daher weiß ich nicht immer ganz genau, was durchgeht, aber in meinem Fall bleibt's nicht nur bei Hard- und Software. Jeans und Hemden sind eben auch Arbeitskleidung, etc. Und die Dame fragt auch immer nach Rechnungen für quasi alles.

Jeans und Hemden....das ist mega :-D

:D

Darunter braucht man doch erst gar nicht anzufangen. Erst an die Börse, dann C-Dur üben.

"Gepieplst" ist übrigens auch schön. Dein Buchstabenverdreh-Plugin will ich auch haben (falls es oepn suorec ist).

:-D Verstehe komplett was ihr meint. Ich unterliege noch immer manchmal der Illusion, dass bei uns alles top geregelt ist und man sich relativ easy an die Regeln halten kann. Ist am Ende des Tages dann aber doch alles komplizierter und bindet Zeit :-/

Vielleicht noch interessant in diesem Zusammenhang: in welcher Höhe lag noch mal die Grenze zur "Liebhaberei"?
@muffy du hast die Summe vielleicht parat? Ein paar Hundert Euro im Jahr Gewinn, wenn ich mich recht erinnere.

Aber man kann schon sagen: es wird nicht funktionieren, ein paar Euro Einnahmen durch Streaming im Monat zu haben und damit das komplette Heimstudio als Betriebsausgabe abzusetzen.
https://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/
https://www.e-wise.de/news/knackpunkt-liebhaberei-einstufung-der-tätigkeit-bei-verlusterzielung

Ich glaube, es geht hierbei nicht um einen fixen Betrag, der eine Grenze bildet, sondern vorwiegend darum, ob auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können oder (bei "Liebhaberei") nicht.

Wenn ich also Einnahmen von 400 €/Jahr und Ausgaben von 20.000 €/Jahr habe, besteht ein Missverhältnis.

Ja, ich glaube das ist echt nicht so eindeutig geregelt. Man darf ja eine Zeit lang ja wohl auch Verluste schreiben, das Finanzamt muss einem aber wohl abkaufen, dass man auf lange Sicht eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hab dazu bisher keine strikten Grenzen gelesen, vermutlich sind das individuelle Entscheidungen. Falls das so ist, wäre es aber tatsächlich mal interessant zu erfahren, an welchen Richtwerten und Zeitangaben die sich da orientieren.

Luschtiges Thema:) Eben nochmal das Steuerprogramm angeschmissen und in der Hilfe steht da:
"Ein selbständiger Musiker kann die Aufwendungen für sein Instrument im Rahmen der Abschreibungen als Betriebsausgaben geltend machen."
Wenn du als Orchestermusiker angestellt bist, kannste dein Cello oder die Triangel auch absetzen.

Das will ich doch hoffen! :)

Das kommt immer darauf an, wie weit das zu deiner künstlerischen Tätigkeit gehört und ab wann es eine Dienstleistung, bzw. Handwerk ist.
Ein Maler darf seine eigenen Bilder ja auch selber verkaufen, so wie ein Musiker seine eigenen CDs. Das geht als Freiberufler.

Ja, genau auf die Frage wollte ich hinaus, weil sich diese Tätigkeiten ja vermischen können und es bestimmt auch bei vielen Leuten tun. Das gilt nicht für mich, aber ich denke es spricht nichts dagegen zum Beispiel Komponist für andere Künstler zu sein und gleichzeitig das Mixing und Mastering für sie zu übernehmen. Und vielleicht ist derjenige dann auch gleichzeitig selbst Künstler, produziert eigene Songs ud tritt damit auf. Mir ist noch nicht klar, wie das in solchen Fällen typischerweise geregelt ist. Also ob das dann alles unter eine Tätigkeit fällt und zum Beispiel komplett freiberuflich ist, oder ob man dann für die einen Tätigkeiten gewerblich und für die anderen freiberuflich tätig ist und verschiedene Steuernummern dafür beantragen muss.
 
Jeans und Hemden....das ist mega :-D

Naja, ist halt schon auch einfach zutreffend. Ich brauche tatsächlich für einige Jobs schwarze Jeans, für andere gerne mal Hemden - und Anzüge plus irgendwelcher fragwürdigen Schuhe sowieso. Den ganzen Kram trage ich nie zum Privatvergnügen. Als selbständiger Handwerker kannste deine Blaumänner und Co. ja auch absetzen.
 
Jeans und Hemden....das ist mega :-D

Naja, ist halt schon auch einfach zutreffend. Ich brauche tatsächlich für einige Jobs schwarze Jeans, für andere gerne mal Hemden - und Anzüge plus irgendwelcher fragwürdigen Schuhe sowieso. Den ganzen Kram trage ich nie zum Privatvergnügen. Als selbständiger Handwerker kannste deine Blaumänner und Co. ja auch absetzen.

Ja, geb dir Recht.
 
Jeans und Hemden....das ist mega :-D

Naja, ist halt schon auch einfach zutreffend. Ich brauche tatsächlich für einige Jobs schwarze Jeans, für andere gerne mal Hemden - und Anzüge plus irgendwelcher fragwürdigen Schuhe sowieso. Den ganzen Kram trage ich nie zum Privatvergnügen. Als selbständiger Handwerker kannste deine Blaumänner und Co. ja auch absetzen.
Soweit ich weiß erkennt das Finanzamt Kosten für Anzüge nicht als Betriebsausgabe an mit der Begründung, dass diese auch privat getragen werden können, was ein Handwerker mit seinem Blaumann wohl eher nicht tut. Ich finde die Begründung zwar etwas weit hergeholt, da man ja z.B. auch zwei Anzüge haben kann, aber ich schreibe das hier mal mit hin, damit man sich nicht allzusehr in Sicherheit wiegt.
 
...
Wenn ich also Einnahmen von 400 €/Jahr und Ausgaben von 20.000 €/Jahr habe, besteht ein Missverhältnis.
Du musst eventuell den Finanzamt nachweisen, das du mit deinem Gewerbe klare Gewinnabsichten verfolgst.
Machst du zu lange miese, werden die dir ordentlich in den Hintern treten und das ganze Geld wieder zurückfordern, weil die ganz sicher nicht dein Hobby finanzieren.
Wollen wir mal hoffen, dass das Finanzamt für das Jahr 2020 alle verfügbaren Augen zudrückt.
 
Jeans und Hemden....das ist mega :-D

Naja, ist halt schon auch einfach zutreffend. Ich brauche tatsächlich für einige Jobs schwarze Jeans, für andere gerne mal Hemden - und Anzüge plus irgendwelcher fragwürdigen Schuhe sowieso. Den ganzen Kram trage ich nie zum Privatvergnügen. Als selbständiger Handwerker kannste deine Blaumänner und Co. ja auch absetzen.
Soweit ich weiß erkennt das Finanzamt Kosten für Anzüge nicht als Betriebsausgabe an mit der Begründung, dass diese auch privat getragen werden können, was ein Handwerker mit seinem Blaumann wohl eher nicht tut. Ich finde die Begründung zwar etwas weit hergeholt, da man ja z.B. auch zwei Anzüge haben kann, aber ich schreibe das hier mal mit hin, damit man sich nicht allzusehr in Sicherheit wiegt.

Ich bin nicht sicher, aber Sascha Franck meint evtl. Bühnenoutfits? Meiner persönlichen Meinung nach sollten die absetzbar sein, aber die interessiert das Finanzamt nicht ;-)
 

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