Musik-Equipment als Betriebsausgabe geltend machen

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Hi Leute,

mich würde mal interessieren, wie diejenigen von euch, die mit Musik Geld verdienen oder es versuchen, mit dem Thema umgehen?

Sind alle Anschaffungen (Hardware & Software) für euch komplett als Ausgaben zu bewerten? Oder zieht ihr einen prozentualen Anteil für private Nutzung ab? Oder ganz anders?

Gruß
Jabir
 
Naja. Grundsätzlich, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und Geld damit verdienst, dann wird es selbstverständlich komplett als Ausgabe angerechnet. Bei höheren Beträgen dann als Abschreibung über mehrere Jahre.
 
Ok, ich geb mal ein Beispiel.

Kleingewerbetreibender kauft Laptop und nutzt diesen privat wie gewerblich. So dürfte er, wenn ich recht informiert bin, die Kosten des Laptops nur anteilig geltend machen.

Ich frage mich, wie das Finanzamt darauf reagiert, wenn man Musik-Equipment zu 100% als Kosten geltend macht. Immerhin macht man auf dem Wege sein Hobby ja zum Beruf ;-)
 
Oder zieht ihr einen prozentualen Anteil für private Nutzung ab?
Nein, ich nutze das Zeug aber auch nicht wirklich privat. Bzw. wenn, dann nur in geringem Maße und das bekomme ich im Gewerbe abgebildet.
Aktuell tendiere ich aber zu dediziertem Studiorechner.
 
Ok, ich geb mal ein Beispiel.

Kleingewerbetreibender kauft Laptop und nutzt diesen privat wie gewerblich. So dürfte er, wenn ich recht informiert bin, die Kosten des Laptops nur anteilig geltend machen.

Ich frage mich, wie das Finanzamt darauf reagiert, wenn man Musik-Equipment zu 100% als Kosten geltend macht. Immerhin macht man auf dem Wege sein Hobby ja zum Beruf ;-)
Da fragst du am besten einen Steuerberater.

Bei mir werden privat und geschäftlich strikt getrennt. Das geht vom geschäftskonto über Kopfhörer bis zum Klebeband. Nur so kann ich (und auch mein Steuerberater) den Überblick behalten. Eigentlich ganz einfach.
 
Als Mucker braucht man nicht zwingend ein Gewerbe. Man kann auch eine USt-Id als selbständiger Freiberufler beantragen. Dann ist man USt.-Vorabzugsberechtigt. D.h. man muss jeden Monat eine USt-Voranmeldung machen und die gezahlte USt wird dann mit der eingenommenen saldiert. D.h. am Anfang bekommt man die idR zurück. Muss aber aufpassen, dass man nicht nur Minus macht, weil das FA das ganze dann zurückfordern kann.

Gekaufte Dinge kann man nach bestimmten Regeln, idR 3 Jahre abschreiben, d.h. als "Betriebsausgaben" von den zu versteuernden Einnahmen abziehen. Das ist aber nur witzig, wenn man auch Steuern zahlt, ergo Gewinne erzielt. Ansonsten ist das eine nervige Adminsitrationnskiste, bei der man nur einmal ne Voranmeldung vergessen muss und es kommen viele graue Briefe.
 
Ok, ich geb mal ein Beispiel.

Kleingewerbetreibender kauft Laptop und nutzt diesen privat wie gewerblich. So dürfte er, wenn ich recht informiert bin, die Kosten des Laptops nur anteilig geltend machen.

Ich frage mich, wie das Finanzamt darauf reagiert, wenn man Musik-Equipment zu 100% als Kosten geltend macht. Immerhin macht man auf dem Wege sein Hobby ja zum Beruf ;-)
Da fragst du am besten einen Steuerberater.

Bei mir werden privat und geschäftlich strikt getrennt. Das geht vom geschäftskonto über Kopfhörer bis zum Klebeband. Nur so kann ich (und auch mein Steuerberater) den Überblick behalten. Eigentlich ganz einfach.

Ja, verstehe. Das ist aber das organisatorische. Um die Trennung zu machen, musst du ja für dich vorher bewerten, welche Dinge Betriebsausgaben sind und welche zur Privatnutzung angeschafft werden. Und da kann es ja im Falle von Musik schnell zu Überschneidungen kommen. Wenn du zum Beispiel einen Mix auf deinen iPhone Kopfhörern gegenhörst, könnte man das meiner Meinung nach als betriebliche Nutzung argumentieren. Gleichzeitig ist es in so einem Fall ja aber nicht unwahrscheinlich, dass du sie auch zum Konsumieren von Musik verwendest. Selbst das kann ja auch wieder betrieblich sein, wenn du nur hörst, um zu analysieren :-D Ich hoffe, es ist verständlich, was ich damit meine :)
 
Als Mucker braucht man nicht zwingend ein Gewerbe. Man kann auch eine USt-Id als selbständiger Freiberufler beantragen. Dann ist man USt.-Vorabzugsberechtigt. D.h. man muss jeden Monat eine USt-Voranmeldung machen und die gezahlte USt wird dann mit der eingenommenen saldiert. D.h. am Anfang bekommt man die idR zurück. Muss aber aufpassen, dass man nicht nur Minus macht, weil das FA das ganze dann zurückfordern kann.

Gekaufte Dinge kann man nach bestimmten Regeln, idR 3 Jahre abschreiben, d.h. als "Betriebsausgaben" von den zu versteuernden Einnahmen abziehen. Das ist aber nur witzig, wenn man auch Steuern zahlt, ergo Gewinne erzielt. Ansonsten ist das eine nervige Adminsitrationnskiste, bei der man nur einmal ne Voranmeldung vergessen muss und es kommen viele graue Briefe.

Guter Punkt. Wobei es mir in erster Linie nicht um die USt geht, sondern um die "Betriebsausgaben".
 
Als Mucker braucht man nicht zwingend ein Gewerbe. Man kann auch eine USt-Id als selbständiger Freiberufler beantragen. Dann ist man USt.-Vorabzugsberechtigt. D.h. man muss jeden Monat eine USt-Voranmeldung machen und die gezahlte USt wird dann mit der eingenommenen saldiert. D.h. am Anfang bekommt man die idR zurück. Muss aber aufpassen, dass man nicht nur Minus macht, weil das FA das ganze dann zurückfordern kann.

Gekaufte Dinge kann man nach bestimmten Regeln, idR 3 Jahre abschreiben, d.h. als "Betriebsausgaben" von den zu versteuernden Einnahmen abziehen. Das ist aber nur witzig, wenn man auch Steuern zahlt, ergo Gewinne erzielt. Ansonsten ist das eine nervige Adminsitrationnskiste, bei der man nur einmal ne Voranmeldung vergessen muss und es kommen viele graue Briefe.

Guter Punkt. Wobei es mir in erster Linie nicht um die USt geht, sondern um die "Betriebsausgaben".

Ja, die kann man nach meinem Kenntnisstand über idR 3 Jahre abschreiben, d.h. den zu versteuernden Ertrag aus Mucke damit verringern und ergo die zu zahlenden Steuern.
 
Als Mucker braucht man nicht zwingend ein Gewerbe. Man kann auch eine USt-Id als selbständiger Freiberufler beantragen. Dann ist man USt.-Vorabzugsberechtigt. D.h. man muss jeden Monat eine USt-Voranmeldung machen und die gezahlte USt wird dann mit der eingenommenen saldiert. D.h. am Anfang bekommt man die idR zurück. Muss aber aufpassen, dass man nicht nur Minus macht, weil das FA das ganze dann zurückfordern kann.

Gekaufte Dinge kann man nach bestimmten Regeln, idR 3 Jahre abschreiben, d.h. als "Betriebsausgaben" von den zu versteuernden Einnahmen abziehen. Das ist aber nur witzig, wenn man auch Steuern zahlt, ergo Gewinne erzielt. Ansonsten ist das eine nervige Adminsitrationnskiste, bei der man nur einmal ne Voranmeldung vergessen muss und es kommen viele graue Briefe.

Guter Punkt. Wobei es mir in erster Linie nicht um die USt geht, sondern um die "Betriebsausgaben".

Ja, die kann man nach meinem Kenntnisstand über idR 3 Jahre abschreiben, d.h. den zu versteuernden Ertrag aus Mucke damit verringern und ergo die zu zahlenden Steuern.

Jo, bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern müsste es dann ja sogar möglich sein, den Betrag sofort komplett als Ausgabe geltend zu machen, wenn ich das richtig verstehe.
 
Mag sein, aber es muss m.E. auch eine Schwelle von Einahmen / Umsätzen überschritten werden, bevor solche Überlegungen überhaupt interessant werden.
 
Mag sein, aber es muss m.E. auch eine Schwelle von Einahmen / Umsätzen überschritten werden, bevor solche Überlegungen überhaupt interessant werden.

Weiß nicht. Bei Kleinunternehmern richtet sich die Besteuerung ja glaube ich nach den Gesamteinnahmen. Wenn man im "normalen" Beruf gut verdient, Steuerklasse 1 und mit dem Nebengewerbe sagen wir mal 5.000 Euro im Jahr macht, kann es sich denke ich schon lohnen. Bin da aber kein Profi, also vielleicht fehlt mir da auch irgendne Info.
 
Es gibt einen Ratgeber zum Thema Steuern vom DTKV Baden-Württemberg, den ich schon lange sehr schätze.
Auch wenn die letzte Auflage von 2009 ist und der Titel etwas altertümlich daherkommt, stehen Sachen drin, die deine Grundlagen betreffenden Fragen, sehr detailiert aber knapp erläutern.
https://dtkv.net/BW/bestellungen/medien.html

Das was sich geändert hat musst du dir dann woanders raufschaffen. Hier z.B.
https://selbststaendigen.info/suche-im-ratgeber/?lnk=e40e02905b341d

Dann habe ich früher gute Erfahrung damit gemacht, meine Steuererklärung zwar selber zu machen, aber von einem Steuerberater in meinem Beisein durchsehen zu lassen. Dadurch habe ich viele Tipps bekommen.

Man kann auch eine Beratung beim Steuerberater bekommen ;)

Man kann auch die Steuererklärung beim Berater einmal machen lassen und dadurch lernen, was er alles absetzt und was nicht.

Man muss sowieso als Selbständiger die Steuererklärung online abgeben und findet in der entsprechenden Software, die man dann fast zwangsläufig nutzt, viele Informationen.

Allgemein gilt beim Finanzamt aber "entweder / oder" - also bei Reisen kannst du nicht sagen, ich fahre zum Gig und ziehe an dem Tag die Hotelkosten ab, und reise weiter in den Urlaub. Das solltest du strikt trennen.

Computer, Instrumente etc. immer 100 %. Gerade seitdem das Finanzamt vom Selbständigen eine Online-Steuererklärung verlangt. Aber auch schon lange davor. Da ändert sich immer wieder wieviel man im Jahr abschreiben kann, aber das bekommst du schnell mit wenn du das googelst.
 
Da hier auch das Thema Abschreibung angesprochen wurde:

War gerade selber mal wieder beim großen T shoppen, habe die Rechnung in meine Buchhaltung eingepflegt und dafür diese Afa-Tabelle zu Rate gezogen: https://www.bundesfinanzministerium...elle_Fernseh-Film-und-Hoerfunkwirtschaft.html

z.B. Mikrofone muß man über 5 Jahre verteilt abschreiben (sofern sie die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten, diese Grenze wurde kürzlich angehoben). Da man ja nicht alles im Januar kauft, muss man das erste und letzte Jahr anteilig abschreiben. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit der 20% Sonderabschreibung im ersten Jahr. Der Abschreibungsbetrag wird dann als Betriebsausgabe verbucht, nicht der Anschaffungsbetrag.

https://www.haufe.de/finance/buchfu...irtschaftsgueter/qual-der-wahl_186_93996.html
 
Top Infos hier, danke an alle.

Noch was zu dem Thema: Wie bezeichnet ihr eure Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt? Einigen geht es ja wahrscheinlich auch so, dass sich mehrere Tätigkeiten vermischen, wie z.B. Mixing, Mastering, Texten, Komponieren usw.. Und all diese Tätigkeiten unterscheiden sich dann ja auch nochmal, ob ich sie für mich selbst als Künstler durchführe, oder eben für andere Künstler.

Und Veröffentlichung von Musik (also Labelarbeit) steht dann ja auch nochmal auf einem anderen Blatt Papier, da das glaube ich nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört, soweit ich weiß.

Wie handhabt ihr das? Habt ihr das alles unter einer Bezeichnung zusammengefasst, oder habt ihr zig Steuernummern zugeteilt bekommen?
 
Alles unter einer Berufsbezeichnung zusammengefasst mit einer Steuernummer und die einzelnen Einnahmen dann nach Herkunft unterschieden: Honorare, Tantiemen, Gagen etc.
 
Top Infos hier, danke an alle.

Noch was zu dem Thema: Wie bezeichnet ihr eure Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt? Einigen geht es ja wahrscheinlich auch so, dass sich mehrere Tätigkeiten vermischen, wie z.B. Mixing, Mastering, Texten, Komponieren usw.. Und all diese Tätigkeiten unterscheiden sich dann ja auch nochmal, ob ich sie für mich selbst als Künstler durchführe, oder eben für andere Künstler.

Und Veröffentlichung von Musik (also Labelarbeit) steht dann ja auch nochmal auf einem anderen Blatt Papier, da das glaube ich nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört, soweit ich weiß.

Wie handhabt ihr das? Habt ihr das alles unter einer Bezeichnung zusammengefasst, oder habt ihr zig Steuernummern zugeteilt bekommen?

Als Freiberufler erbringt man ja im Grunde Werk- oder Dienstleistungen. Ich würde das durch eine entsprechende Rechnungsstellung dokumentieren. Die Einkünfte aus der Tätigkeit werden ja eh als eine Summe versteuert, sowohl bei der USt Erklärung als auch bei der Einkommenssteuer. Wenn die Belege wollen, reich die Rechnungen ein.

Diese müssen ja nach § 14 UStG bestimmte Angaben enthalten und dort würde ich klar definieren, was du gemacht hast.

Wenn du von nem Streamingdienst oder Distrokid Kohle bekommt, geben die dir ja ne Abrechnung, respektive Gutschift (eine inverse Rechnung sozusagen). Dokumentieren, auf Nachfrage rausrücken.
 

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