Coverversion mit einem eigenen Text

Stereo KIZZ

Stereo KIZZ

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Folgende Frage:

Wenn ich zu einem schon existierenden Song meinen eigenen Text singe,
ist das dann ne Cover-Version, oder was ist es dann?
 
Ok. Und an wen oder wo, muss ich das melden oder beantragen?
 
Du musst den Rechteinhaber fragen. Das können Autoren oder Verlage sein. Es reicht eben nicht, dass der betreffende Song z.B. über die Gema lizensiert wird.
 
Nein, dann ist das eine (genehmigungspflichtige) Bearbeitung.

Nöö.:p Genehmigung? Nur dann, wenn dieser Song veröffentlicht werden soll. Ansonsten pfff

Aber besser ist fragen. Jedoch ob da eine Antwort kommt? Ich hörte schon des Öfteren dass Verlage, Autoren u.s.w. sich nicht einmal zurück gemeldet haben.

Sprich, es ist irgendwie offenbar unter dem Radar, solange es kein Geld abwirft bzw, solange nicht eine Firma mit Namen diese Anfrage stellt.
 
Nöö.:p Genehmigung? Nur dann, wenn dieser Song veröffentlicht werden soll. Ansonsten pfff
Ist natürlich richtig. Aber wenn der TE hier im Forum fragt, geh ich doch davon aus, dass er das Ding irgendwie präsentieren möchte, also ob er das bei Soundcloud hochlädt oder hier direkt oder wo auch immer: das ist eine Veröffentlichung.

Und wichtig: da muss kein Geld verdient werden mit, dass es einer Genehmigung bedarf.

Zum Hintergrund: anlässlich meiner Stevenson-Vertonungen und der Rechteeinholung der verwendeten Übersetzungen hatte ich mich in das Thema gründlich eingelesen, sprich Urhebergesetz nebst Kommentaren etc.
 
Folgende Frage:

Wenn ich zu einem schon existierenden Song meinen eigenen Text singe,
ist das dann ne Cover-Version, oder was ist es dann?

Das Kriterium ist, ob der Song öffentlich aufgeführt oder veröffentlicht usw. wird. Dazu zählt auch das Verbreiten im Internet. Ob damit ein finanzieller Gewinn erzielt werden soll oder nicht, ist völlig unerheblich.

Wenn du deine Fassung in der Badewanne singst oder bei einer (privaten) Geburtstagsfeier, ist das egal. Soll das Stück in irgendeiner Form veröffentlicht, vertrieben bzw. öffentlich aufgeführt werden, so muss die Genehmigung der beteiligten Urheber eingeholt werden, hier mindestens des Komponisten. Wenn diese Rechte abgetreten wurden, ist der Verlag zuständig.

In der GEMA-Datenbank wird man die Angaben dazu finden.

Desweiteres handelt es sich in dem Fall um eine Bearbeitung und keine Coverversion. Es entsteht in dem Sinne kein "anderes" Werk, sondern ein "neues" selbstständiges Werk.
 
Wenn diese Rechte abgetreten wurden, ist der Verlag zuständig.

Wenn Du "diese Rechten" schreibst, musst Du diese zuvor konkret namentlich benannt haben. Ich gehe mal davon aus, dass Du das Urheberrecht meinst und dieses kann man in Deutschland nicht abtreten, lediglich seine Wahrnehmung und Verwaltung übertragen.
 
1. Damit ihr wisst, um welchen Song es sich handelt, „Columbo“ von „Wanda“.

2. Wie finde ich nun den Verlag heraus?
Auf deren Webseite, hab ich nichts gefunden.

Hab vor 2 Wochen an das Management geschrieben, aber bis dato keine Antwort bekommen.

Ich habe diese Nachricht verfasst:

„Hallo zusammen!!

Ich hätte eine Anfrage wg. einer Coverversion von „Columbo“ mit eigenem Text.“

Wie könnte es man besser formulieren?
 
„Hallo zusammen!!

Ich hätte eine Anfrage wg. einer Coverversion von „Columbo“ mit eigenem Text.“

Wie könnte es man besser formulieren?
Indem Du klarer und konkreter sagst, was Dein Anliegen ist. Die Formulierung liest sich so wie "Ich hätte eine Frage und würde mich vielleicht über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen". Und "Hallo zusammen!!" mit zwei Ausrufezeichen ist eine Anrede, mit der man die Chancen erhöht, dass es direkt in die Rundablage wandert.
 
Ich würde dringend auf Englisch schreiben. Du weisst nicht, wer bei Universal zuständig ist und ob der oder die Deutsch kann. Und schon so viel Info wie möglich mitliefern. Menschen sind faul.



To whom it may concern,

according to the GEMA database, you are the rightsholder of the song "Columbo" by "Wanda" (GEMA No.: 19773614-001). I'm planning to make a derivation of it meaning using the musical idea, arrangement and orchestration but with my own lyrics. I hereby ask for permission.

Looking forward to reading your answer.

Best regards
<DeinNameHier>
 
Vielen Dank!
So werde ich es verfassen.
 
Ich würde dringend auf Englisch schreiben. Du weisst nicht, wer bei Universal zuständig ist und ob der oder die Deutsch kann.
Da der Firmenname in der benannten Rechtsform auf "GmbH" endet, kannst du davon ausgehen, dass dort auch deutsch verstanden wird, denn bei angemeldeter GmbH ist es logischerweise eine deutschsprachigen Firmenregistrierung und zudem ist der registrierte Sitz zu dieser Firmenangabe in Berlin in der Stralauer Allee.
 
Sollt ich am besten gleich die Aufnahme mitsenden?
 
Nein und nein. Die Rechtsform oder der Sitz in D deuten auf keinen Fall darauf hin, dass derjenige, der für diesen Artist zuständig ist auch deutsch kann. Die eMails werden an irgend 'ner zentralen Stelle ankommen und dann verteilt an die Zuständigen. Der kann dann sonstwo sitzen. Anders: Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass die bei Universal jemanden einstellen, der kein Englisch kann, sehr wohl aber jemanden, der kein Deutsch kann. Musst Du halt selbst wissen aber Englisch ist nun mal die Sprache dieses Businesses.

Und: Ich würde die Aufnahme nicht mitschicken wenn nicht fertig gemastert. Danach würden sie von selbst fragen wenn sie das interessiert.
 
  • Danke
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