Melodien nachspielen und dann veröffentlichen?

  • Ersteller toni_manfred
  • Erstellt am
Das musst du verdammt aufpassen.
Der Spaß kann echt teuer werden, wenn se dich erwischen.

Du musst beim betreffend lable anfragen.
Aber oft wollen die denn mehr Geld als du vermutlich einnimmst, wenn du unbekannt bist.

Ich hab wegen nem freebeatsample auch Mal die zuständigen kontaktiert.

Da habe se zb gesagt, das sample darf nur fur kommerzielle Zwecke genutzt werden, und nicht auf YouTube, Soundcloud und co. Zu kostenlosen Verfügung stehen. Kp warum.
Ware aber auch teuer geworden.
 
Sicher darfst Du das veröffentlichen. Du musst halt die Autoren angeben und - wenn es vermarktet werden soll -- das bei der GEMA melden und die anfallenden Gebühren (Presswerk) bezahlen. Fragen musst Du niemanden!
:stop::troll:
 
Ich bin seit 20 Jahren ordentliches Mitglied der GEMA. Jedes veröffentliche Werk darf in eigener Version (Umarrangiert) produziert und veröffentlicht werden, solange Du das Urheberrecht beachtest und die Autoren bei der Werkeanmeldung der GEMA nennst. Glaub´s mir!
 
Ich bin seit 20 Jahren ordentliches Mitglied der GEMA. Jedes veröffentliche Werk darf in eigener Version (Umarrangiert) produziert und veröffentlicht werden, solange Du das Urheberrecht beachtest und die Autoren bei der Werkeanmeldung der GEMA nennst. Glaub´s mir!
Dann korrigier mal dein Geburtsdatum im Profil, sonst glaubt dir das gar niemand :D

/sorry für ot/
 
Ich bin seit 20 Jahren ordentliches Mitglied der GEMA. Jedes veröffentliche Werk darf in eigener Version (Umarrangiert) produziert und veröffentlicht werden, solange Du das Urheberrecht beachtest und die Autoren bei der Werkeanmeldung der GEMA nennst. Glaub´s mir!
Würde ich jetzt nicht allgemeingültig so stehen lassen. Da gibt es ja allein schon die Unterscheidung von Cover und Bearbeitung.
Im Zusammenhang mit dem Werk des TE könnte ich mir aber vorstellen, dass das ggf. unter dem Aspekt des "Musikzitats" durchginge.
https://de.wikipedia.org/wiki/Musikzitat
 
"Musikzitat" ist, wenn Du in DEINEM Werk kleine Teile eines anderen Werks zitierst, was dann urheberrechtlich erlaubt ist (als kurzes Zitat). Aber die Anfrage bezog sich eben NICHT auf die Absicht, das als eigenes Werk zu melden/veröffentlichen!
 
Dann korrigier mal dein Geburtsdatum im Profil, sonst glaubt dir das gar niemand :D

Vermutlich von den Eltern schon 3 Jahre vor Geburt bei der GEMA als Mitglied gemeldet.

"Musikante
männlich, 17 "
 
"Musikzitat" ist, wenn Du in DEINEM Werk kleine Teile eines anderen Werks zitierst, was dann urheberrechtlich erlaubt ist (als kurzes Zitat). Aber die Anfrage bezog sich eben NICHT auf die Absicht, das als eigenes Werk zu melden/veröffentlichen!
Nicht? Das lese ich aber anders! :confused:
Bei meinem Track "Symphony", den ich hier schon einige Male gezeigt habe, habe ich die Bassline von "Forget Me Nots" von Patrice Rushen nachspielen lassen. Auch die Grundakkorde der Orgel am Anfang meines Liedes sind aus diesem Lied entnommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das einfach so veröffentlichen dürfte.
Hmm...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mal mit einem House Track von ein paar Freunden nach Hamburg gefahren. Das 2. Label war sofort interessiert. Eine Woche später, wollte es keiner mehr mit einer Kneifzange anfassen, weil der Text Summertime zu 100% aus Porgy and Bess stammte.

Ich wüsste aber eine Lösung ;-). Kurz nachdem Timo Maas Doms night veröffentlich hat, hatte er einen Cover Auftrag für Madonna in der Tasche. Geht also ganz einfach. Werde ein Star und dann geht das meist recht locker :-D Musst natürlich sehen, dass Du ständig up to day bist, sonst ist der Spass wieder vorbei.
 
"Musikzitat" ist, wenn Du in DEINEM Werk kleine Teile eines anderen Werks zitierst, was dann urheberrechtlich erlaubt ist (als kurzes Zitat). Aber die Anfrage bezog sich eben NICHT auf die Absicht, das als eigenes Werk zu melden/veröffentlichen!
Nicht? Das lese ich aber anders! :confused:
Bei meinem Track "Symphony", den ich hier schon einige Male gezeigt habe, habe ich die Bassline von "Forget Me Nots" von Patrice Rushen nachspielen lassen. Auch die Grundakkorde der Orgel am Anfang meines Liedes sind aus diesem Lied entnommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das einfach so veröffentlichen dürfte.
Hmm...:rolleyes:
 
"Musikzitat" ist, wenn Du in DEINEM Werk kleine Teile eines anderen Werks zitierst, was dann urheberrechtlich erlaubt ist (als kurzes Zitat). Aber die Anfrage bezog sich eben NICHT auf die Absicht, das als eigenes Werk zu melden/veröffentlichen!
Nicht? Das lese ich aber anders! :confused:
Bei meinem Track "Symphony", den ich hier schon einige Male gezeigt habe, habe ich die Bassline von "Forget Me Nots" von Patrice Rushen nachspielen lassen. Auch die Grundakkorde der Orgel am Anfang meines Liedes sind aus diesem Lied entnommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das einfach so veröffentlichen dürfte.
Hmm...:rolleyes:
Das kannst Du gerne machen, entscheidend ist das UrhR!
 
ich wusste gar nicht, dass man tonfolgen urheberrechtlich schützen kann. FUCK hat jemand die terz schon schützen lassen?

edit: was ich eigentlich damit sagen will: OP sollte mal genauer sagen, wie viel er eingespielt hat. mit welchem instrument. ob die instrumente genauso gestimmt waren wie das ursprungsmaterial usw

weiterhin sollten alle anderen ihre auskünfte irgendwie mit quellen belegen
 
Zuletzt bearbeitet:
ich frage mich halt auch wieviele töne müssen es mindestens sein um es schützen zu können, was ist mit akkordfolgen? vor allem wenn ein lied an manchen stellen nur auf akkorden baut und ab wann gilt die eigene schöpfungshöhe, wann ist es ein zitat, wann ist es eine bearbeitung und wann ein cover? hab die wikipedia artikel dazu gelesen, mehr verwirrend als informierend.
 
ich frage mich halt auch wieviele töne müssen es mindestens sein um es schützen zu können, was ist mit akkordfolgen? vor allem wenn ein lied an manchen stellen nur auf akkorden baut und ab wann gilt die eigene schöpfungshöhe, wann ist es ein zitat, wann ist es eine bearbeitung und wann ein cover? hab die wikipedia artikel dazu gelesen, mehr verwirrend als informierend.

Das wird im Zweifel von Fall zu Fall entschieden und ob das dann wiederum überzeugt, ist auch fraglich, vergleiche Stairway To Heaven - Taurus: kein Plagiat, Robin Thicke vs. Marvin Gaye: Plagiat...
 
echt bescheuert, vor allem sind die einprägsamsten kombinationen von tönen bzw akkorden auch irgendwann ausgeschöpft :/
irgendwas muss am urheberrecht mal grundlegend geändert werden.
an den vergütungen für künstler sowieso, manche reißen sich den arsch auf wie sonstwas und kriegen fast nix ander machen fast nix und kriegen den arsch vollgepumpt mit kohle bis zum abwinken.
 
Ich hab mal irgendwo gehört, alles unter 5 Sekunden sei erlaubt! Du musst also den fraglichen Part sehr schnell spielen, dann geht alles klar. Ach nee, Kommando zurück, das war ja beim Sampling. Also andere Baustelle. Ein komplettes Cover geht ja übrigens ohne lästige Fragerei, Bearbeitung hingegen nur mit Erlaubnis. Aber wie verhält es sich dann mit dem Cover einer Bearbeitung? Und was ist überhaupt mit Zitaten einer unerlaubten Bearbeitung? Fragen über Fragen...:schulterzuck:
:teufelswerk:
 
Ich hab mal irgendwo gehört, alles unter 5 Sekunden sei erlaubt! Du musst also den fraglichen Part sehr schnell spielen, dann geht alles klar. Ach nee, Kommando zurück, das war ja beim Sampling. Also andere Baustelle.

Nein, beides falsch. Es gibt keine zeitliche Begrenzung.
 
Ich finde es ist schon ne komplizierte Sache mit dem samplen. Ist es schon Urheberrecht Verletzung, wenn ich n Stück Basslauf Sample?

Und darauf dann was eigenes bastel?

Ich finde es teilweise echt undurchsichtig.
Und teilweise auch übertrieben.
 

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