Kaum im Amt hat der neu ernannte Kreativbeauftragte beim Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Coup gelandet. Nach zähen Verhandlungen mit seinen Freunden in der Musikindustrie hat Dieter Gorny am frühen Abend des 30. März in Köln eine Einigung im jahrelangen Streit um urheberrechtlich relevante Elemente innerhalb von Musikproduktionen gefunden.
Das Problem ist schon lange bekannt. Man produziert aufwändig seine Musik und spielt fröhlich einen Track nach dem anderen ein, mischt es ab und legt mit ein paar Masteringtools noch letzte Hand an die Musik an, um es schließlich über Soundcloud, Facebook oder Youtube zu veröffentlichen – und schon schnappen die Plagiatsalgorithmen zu. Die ganze schöne Arbeit war umsonst. Das eigene Stück kann wieder einmal nicht abgespielt werden, weil Teile daraus geklaut sind.
Da kamen einige clevere Kerlchern, die nicht näher benannt werden wollen, auf eine Idee. Warum nicht gleich bei der Aufnahme die Melodien auf urheberrechtliche Unbedenklichkeit prüfen? Eine Herzensaufgabe für unseren Kreativbeauftragten beim Bundeswirtschaftsministerium, der sich gleich der Unterstützung des Finanzministeriums sicher sein konnte. Die selben Programmierer, die schon die Steuererklärungssoftware ELSTER betreuen, haben – quasi auf kleinem Dienstweg – eine Schnittstelle zu den Programmservern der Musiksoftwareanbieter hergestellt.
Bei Apple (Logic) brauchte es nur einen Anruf, AVID stellte den Code bei der Umstellung auf die Protools-12er-Version eher versehentlich zur Verfügung, Steinberg ist durch die VST-Technologie eh für externe Programmierer offen wie ein Scheunentor, und Presonus wurde durch einen lukrativen Deal mit dem Bundesnachrichtendienst (Abhören) für seine DAW Studio One erfolgreich geködert. Die restlichen Anbieter werden in Kürze sicherlich folgen, um nicht ganz den Anschluss zu verlieren.
Und so funktioniert's
Sobald ihr eure DAWs upgedatet habt (eine Liste der Versionsnummern folgt a.s.a.p), wird schon mit der Aufnahme ein Dialogfenster eröffnet, das via grün-gelber, 20stufiger Anzeige, ähnlich einer Aussteuerungsanzeige, den Eigenanteil der Kreation in Echtzeit misst. Wird die Anzeige rot, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Durch die Anbindung an die KSK-Datenbank (Künstlersozialkasse), können auch gleich beim Urheber (hier steuert selbstredend die GEMA entsprechendes bei) die Rechte für diesen Track erworben werden. Einfacher geht es nicht.
Lediglich bei der Zahlungsabwicklung haperte es bei ersten Tests noch ein wenig. Die Vertragsunterlagen wurden in der ersten Version noch über ein ELSTER-Fax-Formular generiert.
Und das bringt's
Eine super Sache, die auf Anhieb funktionierte. Endlich gehört die Angst, Musik tage- oder gar wochenlang umsonst zu produzieren, der Vergangenheit an. Wir können uns von nun an schon beim Einspielen bzw. Einsingen sicher sein, urheberrechtlich einwandfrei geklärtes Material zu verwenden. Dass der Import einzelner Tracks hiervon ausgenommen ist, sehen wir als dabei als Schönheitsfehler an.