AKM austro mechana - Urheber

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Hallo! Ich habe folgendes Anliegen, schon einiges recherchiert im Netz, allerdings keine wirkliche Antwort gefunden. Und zwar:

Ich bin vollkommen neu auf diesem Gebiet...
Ich habe folgende Anfrage bekommen. Jemand möchte gern möchte gern Ausschnitte von einem Lied von mir verwenden, für Videos/Interviews.
Ich habe alle Rechte an diesem Song, da ich ihn geschrieben, aufgenommen und selbst gespielt habe, bin Mitglied bei der AKM und die CD und dieser gewünschte Song ist bei der AKM und Austro mechana gemeldet.

Nachdem die Rechte ja alle bei mir liegen, ist nun meine Frage, ob es ausreicht, wenn sie und ich uns auf einen Betrag einigen?
Muss sie oder ich das mit der AKM/austromechana abklären oder melden oder können wir das nur zwischen ihr und mir klären?


Ich freu mich sehr, wenn mir da wer weiterhelfen kann! Danke!
 
Nachdem die Rechte ja alle bei mir liegen, ist nun meine Frage, ob es ausreicht, wenn sie und ich uns auf einen Betrag einigen?
Weder die AKM noch die Austro Mechana sind für das Urheberrecht zuständig.

Wenn du Mitglied der AKM bist, dann hast du denen das alleinige Recht übertragen für deine gemeldeten Werke Geld einzutreiben.

Du darfst natürlich nicht bestimmte Aufträge an der AKM vorbeispielen, so prellst du sie ja um ihren Anteil ;-)

Hier ein Extrembeispiel: "Mitglied bei der AKM verlinkt auf seiner eigenen offiziellen Homepage komplette Songs als mp3 ... hier kann/darf die AKM rund 150 € pro Song kassieren. Davon erhält dann. der Künstler nach Abzug des AKM Anteils, seine Tantiemen überwiesen"
Also nicht mal für eigene Zwecke darf ich als AKM Mitglied ohne AKM tun.

Derjenige der dein Werk für ein Video nutzt muss dies der AKM melden und auch bei der AKM bezahlen. Die AKM zahlt dann an dich die Tantiemen aus :)

Wärst du jetzt nicht Mitglied bei der AKM, dann dürftest du tun wie dir beliebt ;-)

Wenn in dem konkreten Fall hier, nur für den einmalige Verwendung. ohne Veröffentlichung/Vervielfältigung, dein Werk verwendet wird, kannst auch mal bei der AKM anrufen und fragen ob es eine Ausnahmelösung gibt ...

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Hier ein Extrembeispiel: "Mitglied bei der AKM verlinkt auf seiner eigenen offiziellen Homepage komplette Songs als mp3 ... hier kann/darf die AKM rund 150 € pro Song kassieren.
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Ich weiß jetzt nicht, ob das für die AKM mal so war, aber ich weiß, dass es dann zumindest heute definitiv so pauschal schlichtweg nicht mehr stimmt und die Präsentationen auf der eigenen Homepage mit Nicht-kommerziellen Lizenzen gehandhabt werden können~> http://www.akm.at/wp-content/uploads/2016/10/Bedingungen-und-Regeln_NK-Lizenzen_AKM.pdf

Ist übrigens auch bei GEMA usw. im Rahmen der jeweiligen dortigen Bestimmungen durchaus möglich und üblich.
 
Das Problem mit den "Nicht Kommerzielle" Lizenzen ist - Welcher Künstler, der Mitglied der AKM ist, präsentiert auf seiner Website seine Musik ohne kommerzielles Interesse ?

Gerade in heutiger Zeit wo der Großteil der Mitglieder ihre Musik über eigene Kanäle/Label/Website vertreiben.

Ist schwer, wie geschrieben am besten bei Unklarheit mit der AKM kurzschließen.

Jedenfalls sollte man sich - wenn denn möglich - eine vergütungsfreie Lizenz lösen.
 

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