AKM und LSG wo anmelden als Produzent

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schluki

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Hallo liebe Freunde aus Österreich.
Ich hätte mal eine Frage und zwar:

Wenn ich bei einem Lied/Album Produzent bin bzw beim Songarrangieren mitwirke, wo melde ich das dann an? Bei der LSG oder bei der AKM?

lg
luki
 
ich mach da mal eine kleinen push.
 
Als Nicht-Österreicher kann ich nur vermuten, dass die AKM (ähnlich wie die hiesige GEMA) lediglich eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte ist. Wobei du als Arrangeur u.U. auch Urheberberechtigter sein könntest. Die LSG hingegen dürfte ähnlich der deutschen GVL die Leistungsschutzrechte von Produzenten, ausübenden Künstlern/Interpreten etc. verwerten. Da ich aber deine Rolle in dem Konstrukt und den Deal nicht kenne ist eine definitive Aussage natürlich schwierig. Ich würde einfach mal bei beiden anrufen und nachfragen.
 
Als Nicht-Österreicher kann ich nur vermuten, dass die AKM (ähnlich wie die hiesige GEMA) lediglich eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte ist.
Genau so ist es und so ist es auch deutlich nachlesbar auf deren Website erklärt. ;)
 
danke.
ja hab mich jetzt erkundigt. ist ein bisschen eine Grauzone. eigentlich bekommst du als Produzent keine rechte, außer es ist mit der band abgesprochen, dann kann man sich als Arrangeur/bearbeiter bei der akm eintragen lassen.

lg
luki
 
In Österreich ist die AKM für die Tantiemen zuständig.
Du musst dort Mitglied werden und eine einmalige Anmeldegebühr zahlen.
Dann musst du deine Werke bei der AKM anmelden um deine Tantiemen zu erhalten.

Für die Lizenvergabe (Lizenzfreigabe an das Presswerk), bei der mechanischen Vervielfältigung deiner Werke, ist in Österreich die AUME (austromechana) zuständig.

Für deine Urheberrechte sind weder AKM noch die AUME zuständig!
Sprich - es geht hier nur um die Tantiemen. In allfälligen Streitfällen, wenn es um die Urheberrechte geht musst du über andere Wege dein Urheberrecht sicher stellen.

Rechte haben:
1.Komponist
2.Texter
3.Arrangeur

Warum sollte ein Produzent Rechte haben,
wenn er nichts mit der kreativen Entstehung, Musik, Text und Arrangement des Werkes, zu tun hat ?


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[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_-[/URL]

Warum sollte ein Produzent Rechte haben,
wenn er nichts mit der kreativen Entstehung, Musik, Text und Arrangement des Werkes, zu tun hat ?


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wenn er kreativ mitgestaltet, den songaufbau und die Instrumentierung betreffend finde ich schon, dass er ein gewisses recht hat.

lg
luki
 
[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Songwriting/Musikrecht_und_-[/URL]

Warum sollte ein Produzent Rechte haben,
wenn er nichts mit der kreativen Entstehung, Musik, Text und Arrangement des Werkes, zu tun hat ?


.


wenn er kreativ mitgestaltet, den songaufbau und die Instrumentierung betreffend finde ich schon, dass er ein gewisses recht hat.

lg
luki


Schön und gut, dann muss er unter Punkt 1, 2 oder 3, bei der Werkeanmeldung der AKM, bzw. beim Lizenzansuchen für die mechanische Vervielfältigung bei der AUME, auch namentlich genannt sein !
Es gibt keinen Punkt 4 - sprich ein Recht als Produzent.

Wenn ich z.B. der Texter bin kann ich einen Co-Texter angeben.
Genauso kann ich als Komponist den Pianisten, der eine tragende Pianomelodie komponiert hat, als Co-Komponisten angeben. Selbstverständlich können auch mehrere Leute als Arrangeure angegeben werden.


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wenn er kreativ mitgestaltet, den songaufbau und die Instrumentierung betreffend finde ich schon, dass er ein gewisses recht hat.

Ja, aber die Frage war doch, wer in einem solchen Fall für die Wahrnehmung dieser Rechte zuständig ist.

Hierzu ein Zitat von der AKM-Website:

Wer kann AKM-Mitglied werden?
Komponisten, Musiktextautoren (Autoren von Texten, die bereits mit Musik verbunden sind), Bearbeiter/Arrangeure und Musikverlage. Reine ausübende Künstler (Sänger, Musiker) können nicht AKM-Mitglied werden. Für ausübende Künstler gibt es eine eigene Verwertungsgesellschaft, die LSG, www.lsg-interpreten.com. Die LSG (Leistungsschutzgesellschaft GesmbH) nimmt den ausübenden Künstlern, Tonträger- und Musikvideoproduzenten zustehende Rechte und Ansprüche wahr.

http://www.akm.at/Mitglieder/Mitglied_werden/Fragen_und_Antworten/

...sowie ein Zitat von der LSG-Website:

Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt die Rechte von rund 13.500 ausübenden Künstlern an ihren zu Handelszwecken veröffentlichten festgehaltenen Performances, Vorträgen und Aufführungen wahr.

http://www.lsg-interpreten.at/ueber/
 
@sts
Richtig, wenn es darum geht, dass ich als Musiker, Sänger, Produzent, Tantiemen z.B. bei öffentlicher Aufführung (z.B. Radio) des Werkes bekomme, dann ist die LSG zuständig.

Wenn ich bei einem Lied/Album Produzent bin bzw beim Songarrangieren mitwirke, wo melde ich das dann an? Bei der LSG oder bei der AKM?
Da der TE als Produzent und als Arrangeur mitwirkte müsste er strenggenommen, wenn er Tantiemen als Produzent und als Arrangeur haben möchte, bei beiden Gesellschaften - AKM und LSG Mitglied sein ... oder er ist Mitglied bei der AKM und wird dort bei der Werkeanmeldung als "Arrangeur" genannt, so glaube ich zu verstehen :)

Jedenfalls kotet die Mitgliedschaft bei der AKM - einmalig 78€ und bei der LSG - einmalig 50€.


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  • Danke
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Das ist halt auch die Crux mit der Bezeichnung "Produzent". Das kann jemand sein, der eigentlich fast das ganze Werk erstellt hat (auch die Grenzen zwischen Komposition, Arrangement und klangästhetischer Gestaltung sind ja dabei nicht immer so eindeutig, wie es die Theorie gern hätte), oder einer, der nur auf dem Sofa rumsitzt und andere bei der Arbeit stört.

Insofern ist schon richtig, was EC2 oben schreibt:

Da ich aber deine Rolle in dem Konstrukt und den Deal nicht kenne ist eine definitive Aussage natürlich schwierig.
 
Jedenfalls kotet die Mitgliedschaft bei der AKM

Ich finde auch, dass Mitgliedschaften in Verwertungsgesellschaften heutzutage nur noch koten.

Respekt, haste schnelle bemerkt :)
War übrigens kein Verschreiber ... ;-)

Für 128 € muss in Österreich ein Song schon sehr oft im Radio gespielt werden um die Gebühren irgendwann mal wieder einzuspielen ...
Das Problem ist in Österreich dazu noch sehr stark, dass das öffentlich rechtliche Radio - Ö3 - einen Anteil von in Österreich produzierter Musik - von ca. 6% hat !!!
Die Gründe dafür sind skandalös ... es würde den Rahmen hier sprengen darauf näher einzugehen!

Das heißt, wenn Österr. Musik im Radio gespielt wird, dann eher in kleineren Privatsendern, dort hat es kleinere Reichweiten und auch kleinere Tantiemen ... also nix zu verdienen !


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