urheberrechtsverletzung ab wann und wie ?

deydi

deydi

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Guten Abend meine Freunde der Musik,

Ich wurde Heute bei einem Meiner Stücke Daruf hingewissen Das ich eine urheberrechtsverletzung begangen habe, was ich hier nicht verteidigen möchte. Jetzt Frage ich mich nur ein paar sachen.

vorab. es geht um das Samplen von stücken für rap. mit das schon mal klar ist.

Also wo fange ich am bessten an...

Das erste ist. Bei den fielen Instrumentals und rap songs die es gibt werden oftmals ganze Melodien von anderen Lieder benutzt. (so wie es bei mir der fall war) Jetzt frage ich mich.

wie weit ist Das rechtlich als Diebstahl zu sehen ?.

1. kann man es überhaupt diebstahl nenen Wenn ich

a) überhaupt kein Geld damit mache
b) es mit vocals take um es nicht für andere verkaufbar zu machen.
c) ich dazu schreibe von wo das sample ist

2. Dann die Frage, spielt es wirklich eine rolle Wenn ich eh unbekannt bin ?

da ich
a) niemals an die band kommen würde die das stück erstellt hat
b) ich wohl kaum Geld damit verdienen würde. (sollte die change entstehen wie mit urheber in verbindung setzen ?)

3.
a) wie machen es andere unebekannte ?
b)ist das für mich WIRKLICH eine REALE gefahr ?


wie gesagt, ich habe ja überhaupt nciht die changem ich mit dem urheber in verbindung zu setzten. ich hab das bei ein paar geschichten tatsächlich schon versucht aber keine change. :/

Jetzt wollte ich mal eure meinung hören. und wie ihr so was regelt...

LG
 
wie weit ist Das rechtlich als Diebstahl zu sehen ?.

1. kann man es überhaupt diebstahl nenen Wenn ich

a) überhaupt kein Geld damit mache
b) es mit vocals take um es nicht für andere verkaufbar zu machen.
c) ich dazu schreibe von wo das sample ist

2. Dann die Frage, spielt es wirklich eine rolle Wenn ich eh unbekannt bin ?

da ich
a) niemals an die band kommen würde die das stück erstellt hat
b) ich wohl kaum Geld damit verdienen würde. (sollte die change entstehen wie mit urheber in verbindung setzen ?)

3.
a) wie machen es andere unebekannte ?
b)ist das für mich WIRKLICH eine REALE gefahr ?
Ganz kurz könnte man es so zusammenfassen.
Machst Du irgendwelche Experimente mit urheberrechtlichen Sachen im stillen Kämmerlein, kann Dir das keiner verbieten, weil, bekommt ja auch keiner mit.
Sobald Du aber den Beat mit urheberrechtlichen Material irgendwo hochlädst, z.B. YT und Co, ist es öffentlich und nicht rechtens.
Ob Du damit Geld verdienst oder nicht, spielt in dem Fall keine Rolle.

Als Tipp kann ich Dir CCMixter ans Herz legen, wo ich vor ein paar Jahren auch mal aktiv war. Dort findest Du Samples und Vocals, welche unter einer CC Lizenz vertrieben werden. Diese kannst Du nach Herzenslust verwursten, dort posten oder unter Angabe der Samples weiterverbreiten.
Andere künstler verwursten dann deine Sachen im Gegenzug, was auch durchaus interessant ist. :)
Dort bekommst Du auch Feedback usw.
http://ccmixter.org/
 
1. kann man es überhaupt diebstahl nenen Wenn ich
a) überhaupt kein Geld damit mache
b) es mit vocals take um es nicht für andere verkaufbar zu machen.
c) ich dazu schreibe von wo das sample ist
Der Begriff Diebstahl existiert hier nicht. Es gelten Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und noch ne ganze Reihe anderer Rechte (Veröffentlichung, Verwertung etc.). Diese Rechte werden entweder verletzt oder nicht. Bei einer Verletzung kann man auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Aber das kann dir ein Rechtsanwalt sicherlich noch ausführlicher und besser erklären. Ich ersetze dein "Diebstahl" einfach mit Rechtsverletzung und antworte mit....
a) ja
b) ja
c) ja
2. Dann die Frage, spielt es wirklich eine rolle Wenn ich eh unbekannt bin ?
da ich
a) niemals an die band kommen würde die das stück erstellt hat
b) ich wohl kaum Geld damit verdienen würde. (sollte die change entstehen wie mit urheber in verbindung setzen ?)
a) das ist dein Problem
b) das interessiert niemanden
3.
a) wie machen es andere unebekannte ?
b)ist das für mich WIRKLICH eine REALE gefahr ?
a) nachfragen, lizenzieren lassen und ein/e Cover/Bearbeitung draus machen. Das Urheberrrecht ist an den Urheber gebunden. Man kann in D. die Urheberrechte nicht verkaufen. Ein Stück kann es nur einmal geben.
b) Ja. Es sei denn du hast Geld über für Anwalt- und gegebenenfalls Gerichtskosten.


Sei mir nicht böse, aber deine Fragen wirken ein wenig naiv...:umguck:
 
es geht um das Samplen von stücken
Werde dir über den Begriff klar. Bei deinem "Snap-Remix" hast du auch von Samplen gesprochen, hast es jedoch "nur" mit eigenen Sounds nachgespielt. Das ist rechtlich nämlich schon mal ein gravierender Unterschied. Dann gibt es beim Nachspielen wiederum rechtliche Unterschiede, ob etwas beispielsweise als "Cover" oder als "Bearbeitung" gilt. Am besten solltest du zu dieser Thematik mal ein wenig googlen.


wie gesagt, ich habe ja überhaupt nciht die changem ich mit dem urheber in verbindung zu setzten. ich hab das bei ein paar geschichten tatsächlich schon versucht aber keine change. :/
Warum? Hier kannst du zum Beispiel Urheber und Musikverlag ausfindig machen.
https://online.gema.de/werke/search.faces
 
Eure Generation frägt zu viel und macht zu wenig und unsere lässt keine Gelegenheit aus euch mit desillusionierter Klugscheisserei den Spaß zu verderben.
In "unserer" Generation war es auch nicht erlaubt. Is halt so.

"Vanilla Ice vs Queen & Bowie

Vanilla Ice became a household word for a while, not because of his talent, but because of the copyright infringement that occured in 1990 when it came to light that he had sampled Queen and David Bowie’s “Under Pressure” without consent or license. Ice Ice Baby hit number one on the charts in the United States and Vanilla Ice became the one ‘under pressure’. Vanilla Ice altered the rhythm of the baseline thinking he would thereby avoid any question of credit, royalties, license or even permission. This case never went to court as it was clear that Vanilla Ice had stolen the sample without permission. He settled out of court with Queen and David Bowie for an undisclosed but very likely very high amount. Ice Ice Baby has been released in many different versions, since then, with all of the legal procedures followed."
 
Um das Thema Sampling wird heute noch diskutiert und gerichtlich gestritten. Da kannst du noch so sehr in deutscher Ordentlichkeit "ist halt so" brummen ;)

Außerdem: Kleine Vergehen, kleine Leute = kleines Risiko

Man kann natürlich auch brav sein. Dann ist Rap aber das falsche Genre.
 
a) wie machen es andere unebekannte ?
b)ist das für mich WIRKLICH eine REALE gefahr ?
a) Entweder sie bauen sich ihre Beats selber (was ja nebenbei ein ganz gutes Training sein kann, um die eigenen DAW- und Musik-Skills zu verbessern). Oder sie greifen (wie vom Realist sehr gut beschrieben) auf offene CC-Quellen zurück. Oder sie riskieren eben eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Anwalt, die ihnen evtl. die Lust aufs Musikmachen lebenslang verdirbt.

b) Du kannst nicht wenig genug Einkommen haben, dass es nicht doch einen Anwalt gäbe, der Dir noch die letzten Kröten aus dem Kreuz leiern wird. Hat IMO nichts mit "deutscher Ordentlichkeit" zu tun. Ist in anderen Ländern noch aggressiver.
 
es geht um das Samplen von stücken
Werde dir über den Begriff klar. Bei deinem "Snap-Remix" hast du auch von Samplen gesprochen, hast es jedoch "nur" mit eigenen Sounds nachgespielt. Das ist rechtlich nämlich schon mal ein gravierender Unterschied. Dann gibt es beim Nachspielen wiederum rechtliche Unterschiede, ob etwas beispielsweise als "Cover" oder als "Bearbeitung" gilt. Am besten solltest du zu dieser Thematik mal ein wenig googlen.


wie gesagt, ich habe ja überhaupt nciht die changem ich mit dem urheber in verbindung zu setzten. ich hab das bei ein paar geschichten tatsächlich schon versucht aber keine change. :/
Warum? Hier kannst du zum Beispiel Urheber und Musikverlag ausfindig machen.
https://online.gema.de/werke/search.faces

Danke dir. Sind sogar email addresen bei. naja jetzt hoffe ich nur noch auf eine Antwort. :)
und ob ich die bekomme ?
 
es geht um das Samplen von stücken
Werde dir über den Begriff klar. Bei deinem "Snap-Remix" hast du auch von Samplen gesprochen, hast es jedoch "nur" mit eigenen Sounds nachgespielt. Das ist rechtlich nämlich schon mal ein gravierender Unterschied. Dann gibt es beim Nachspielen wiederum rechtliche Unterschiede, ob etwas beispielsweise als "Cover" oder als "Bearbeitung" gilt. Am besten solltest du zu dieser Thematik mal ein wenig googlen.


wie gesagt, ich habe ja überhaupt nciht die changem ich mit dem urheber in verbindung zu setzten. ich hab das bei ein paar geschichten tatsächlich schon versucht aber keine change. :/
Warum? Hier kannst du zum Beispiel Urheber und Musikverlag ausfindig machen.
https://online.gema.de/werke/search.faces

Das ist genau so ein sample. ich habe die Melodie benutzt. und die Restelichen Instrumente und Drums Selbst eingespielt. ich könnte 10000 Deutsche Produktionen zeigen wo ALLES von einer Melodie gesamplet wurde auser die drums... ich verstehe einfach nciht wie das andere machen.
 
ich verstehe einfach nciht wie das andere machen.
3 Möglichkeiten:

- man klärt die Rechte mit dem Urheber
oder
- man kriegt ne Urheberrechtsklage uffn Hals
oder
- man wird nicht erwischt
 
Das erste ist. Bei den fielen Instrumentals und rap songs die es gibt werden oftmals ganze Melodien von anderen Lieder benutzt. (so wie es bei mir der fall war) Jetzt frage ich mich.

wie weit ist Das rechtlich als Diebstahl zu sehen ?.

Im Bereich von Werken der Musik spricht man von Urheberrechtsverletzung, aber ist durchaus vergleichbar mit dem Diebstal bzw. der unbefugten Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum.

In der Regel klären die Produzenten oder Plattenfirmen vorher die rechtlichen Dinge, d.h. die Samples werden lizenziert. Oder auch nicht, vergl. Pelham versus Kraftwerk.

1. kann man es überhaupt diebstahl nenen Wenn ich

a) überhaupt kein Geld damit mache
b) es mit vocals take um es nicht für andere verkaufbar zu machen.
c) ich dazu schreibe von wo das sample ist

Jede unberechtigte Nutzung eines Werkes der Musik - auch ausschnittsweise - und nach aktueller Rechtslage auch (noch) bei kurzen Ausschnitten (Samples) - ist immer eine Urheberrechtsverletzung unabhängig davon, ob es kommerziell genutzt wird oder nicht. Die Nennung des Urhebers rechtfertigt die im Übrigen unberechtigte Nutzung nicht. "Mit vocals taken" meint wohl, dass Du wie bei anderen Stücken von Dir am Anfang des Stückes in die Musik reinlaberst, um eine Art "Wasserzeichen" zu setzen. Das ändert auch nichts an der Verletzung und rettet das Dingen auch nicht in eine ggf. zulässige Bearbeitung.

2. Dann die Frage, spielt es wirklich eine rolle Wenn ich eh unbekannt bin ?

da ich
a) niemals an die band kommen würde die das stück erstellt hat
b) ich wohl kaum Geld damit verdienen würde. (sollte die change entstehen wie mit urheber in verbindung setzen ?)

a) Warum ist das so? Du kannst den Urheber immer ermitteln, was gerade in Zeiten des Interwebs spielend einfach sein sollte.

b) Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Unberechtigte Nutzung immer böse - unabhängig von Geld. Was die Möglichkeit der Lizenzierung angeht - siehe Antwort a).


3.
a) wie machen es andere unebekannte ?
b)ist das für mich WIRKLICH eine REALE gefahr ?

a) Entweder sie lizenzieren das Zeug beim Urheber / Rechteverwerter, nehmen "freie" Samples oder kaufen Samples bei irgendwelchen Samplerbuden (die glaube ich schon genannt wurden) ODER sie spekulieren darauf, dass schon nichts passieren wird.

b) Da Du dein Zeug eifrig auf Facebook, YT und hier bewirbst, KANN es sein, dass ein verzweifelter Anwalt dich als potentielles Abmahnopfer identifiziert. Allerdings bist du ja anonoym unterwegs und dass ein YT (Google) oder FB deine letzte dynamische IP Adresse innerhalb der Zeit herausgeben (oder überhaupt) in der die Telekom die Daten vorhält (5-10 Tage), um Deine wahre Identität zu ermitteln, ist relativ gering. Wenn Du allerdings irgendwann mit "Klarnamen" auftauchst, z.B. bei der GEMA, dann könnte man dich packen.
 
ich hake hier ein und will keinen extra Thread aufmachen.
Wie ist das wenn es zu einem Track einen Remixcontest gab. Der aber in der Vergangenheit lag. Nehmen wir mal an 2013. Ich suche danach, zieh mir die Stems und bastel los.

Veröffentliche das ganze dann ohne finanzielle Interesse aber eben auch nicht mehr als direkten Beitrag zum Contest....

Wie seht ihr das ?

mMn sind die Sachen bereitgestellt worden, wenn ich also keine kommerziellen Absichten verfolge und lediglich das Material verwende welches bereitgestellt wurde dann sollte ich mich doch im Streitfall darauf berufen können, oder?
 
mMn sind die Sachen bereitgestellt worden

In den meisten Fällen wohl nur unter der Bedingung, dass diese im Rahmen des Contests verwendet werden.

Jede Nutzung darüber hinaus braucht dann wieder die Einwilligung des Rechteinhabers.
 
Man könnte darüber streiten, dass die Spuren unter der Zweckbindung der Teilnahme am Contest (Laden, Mischen, Einsenden) veröffentlicht worden sind (gibt es vielleicht explizite Teilnahmebedingungen?).

Soweit die Nutzung der Spuren dann nicht mehr unter den o.g. Zweck fällt, ist die Nutzung (was keiner mitbekommt) aber v.a. Veröffentlichung im Zweifel rechtswidrig, v.a. weil das Urheberrecht sehr restriktiv, d.h. i.d.R. strengstmöglich ausgelegt wird.

Und nochmal für alle: die nichtkommerzielle Nutzung heilt die Verletzung nicht - die kommerzielle Nutzung verschlimmert sie nur bzw. wirkt sich auf die Höhe des Unterlassungsstreitwertes bzw. auf Berechnung des Lizenzschadens aus.

PS: Die nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung ist das Pendant zu Eierkartons und Noppenschaum. :)
 
ch hake hier ein und will keinen extra Thread aufmachen.
Wie ist das wenn es zu einem Track einen Remixcontest gab. Der aber in der Vergangenheit lag. Nehmen wir mal an 2013. Ich suche danach, zieh mir die Stems und bastel los.

Veröffentliche das ganze dann ohne finanzielle Interesse aber eben auch nicht mehr als direkten Beitrag zum Contest....

Wie seht ihr das ?
Bei Remix-Contests auf anderen Seiten und vielleicht auch von bekannten Künstlern ist es meist so, dass Du nur während der Remixphase die Spuren nutzen darfst. Oft ist es auch so, dass Du nur auf bestimmten Seiten den Remix posten darfst. Das steht dann ausdrücklich in den Contest-Bedingungen.

Hier auf recording.de ist das m.M. schon etwas lockerer bzw. ich habe noch nicht mitbekommen, dass es mal Stress gab. Den User anschreiben und höflich fragen, ob das okay ist, wäre aber schon gut. Glaube zumindest nicht, dass da jemand Nein sagen würde.
 
Danke für eure Antworten!

Ich hab auch schon den Fall eines Remixes gehabt, bei dem dann UMG mir bei YouTube die kommerziellen Rechte, also die durch Views (Werbung) entzogen hat und ich durfte es oben lassen.

Bloß noch als Ergänzung falls es jemanden interessiert...
 
Das ist genau so ein sample. ich habe die Melodie benutzt. und die Restelichen Instrumente und Drums Selbst eingespielt. ich könnte 10000 Deutsche Produktionen zeigen wo ALLES von einer Melodie gesamplet wurde auser die drums...

Nö! Unter einem Sample versteht man quasi eine originale Audioaufnahme und nicht nur eine bestimmte Notenfolge. Wenn du also die Melodie benutzt, aber nicht die Originalaufnahme selbst, ist es kein Sample. Vielleicht ein Example :D oder eine Sequenz, aber kein Sample im eigentlichen Sinne.

Man muss bezüglich dieser Begrifflichkeit nämlich auch unterscheiden zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Wenn du eine Melodie (also eine bestimmte Notenfolge) ohne Erlaubnis "nur" nachspielst, wird "nur" das Urheberrecht des Komponisten verletzt. Wenn du aber ein Sample, also einen Ausschnitt aus einer Tonaufnahme elektronisch kopierst, wird darüber hinaus auch das Leistungsschutzrecht des Labels verletzt, das die Rechte an den entsprechenden Tonaufnahmen bzw. der Produktion hält.

Beispiel:
Man nehme ein Weihnachtslied oder Volkslied, dessen Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, und sample einen Ausschnitt von einer entsprechenden CD. Die Urheberrechte sind zwar erloschen, nicht aber die Leistungsschutzrechte an der Audioproduktion.
Umgekehrt ist bei deinem Snap-Werk "nur" das Urheberrecht, nicht aber das Leistungsschutzrecht betroffen, da du die Melodie ja "nur" nachgespielt hast. Anders wäre es natürlich, hättest du die Melodie als Wav, Mp3 o.ä. von der Originalaufnahme genommen. Dann wäre natürlich wieder beides betroffen.

Das Ganze nur mal so nebenbei zum Unterschied von "samplen" (= eine bereits bestehende Tonaufnahme nutzen) und "nachspielen" (= eine Komposition nutzen). :)
 
Gar nicht mal so einfach hier den durchblick zu halten. (finde ich ) zumindestens anfangs
 

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