Sampling vorm BVerfG

  • Ersteller Carcinome
  • Erstellt am
Ne Sorry, hört sich alles an wie "mein erster Song".

Na, dann stell dich mal an analoge Moogsynths und Arps und bau mal die Songs ohne moderne Sequencer nach.
Viel Spaß.
 
Sorry, lacuna, aber der Vergleich zwischen Jarre und Kraftwerk ist lächerlich.

Ist so, als wenn du Heinos Trullalala mit Beethovens Werk vergleichen würdest.
 
Brauchst ja deswegen nicht gleich einen Tripple Post machen ;-)

Ich habe extra geschrieben das ist meine Meinung, das es Leute gibt die Lowwerk verehren ist mir schon bewusst! :)
 
Wenn ich da an JMM denke und Equinoxe, DAS kennt jeder

Naja, diese "sachliche" Aussage würde ich so auch nicht unterschreiben wollen. Allein "Autobahn" dürfte, global betrachtet, bekannter sein als ""Equinoxe"

Schließe mal die Diskussion über Kraftwerks Einfluss auf diverse Musikstile mit David Bowie:



und mit dem, was die internationale Presse zu Kraftwerks Einfluss so schreibt:

http://www.rollingstone.com/most-groundbreaking-albums-of-all-time#autobahn

http://www.theguardian.com/music/2013/jan/27/kraftwerk-most-influential-electronic-band-tate

http://www.telegraph.co.uk/culture/...he-most-influential-group-in-pop-history.html

http://blogs.new.spectator.co.uk/20...e-modern-music-than-anyone-since-the-beatles/
 
Der Vergleich mit Heino und Beethoven hinkt genauso.

Kraftwerk hat aber auch schon immer polarisiert. Ich kenne wirklich nur Fans und Leute, die es für absoluten Müll halten.

Ich bewundere Kraftwerk für den Swing, den sie den elektronischen Instrumenten eingehaucht haben. Ist grade für mich als Drummer sehr interessant.

Was einprägsame Elemente angeht, da nehmen sich Jarre, Vangelis, Kitaro, Schulz, Aphex Twin und Kraftwerk net viel. 2 Sekunden und man weiß genau wer wer ist.

Und ganz ehrlich, würde ich hier Autobahn(Kraftwerk) oder Fractal Flow(Silver Apple) reinstellen, würde ich zu hören bekommen es wäre lahm, einfallslos und langweilig.
 
Heute gab es auf Hr-Info einen Bericht über den Rechtsstreit. Die Anwältin von Kraftwerk kam auch zu Wort - es wurde ausdrücklich bemerkt, dass es um professionelle Musikproduktionen geht. Der gemeine Hobbymusiker (aka recording.de-User) hat keine Änderungen zu befürchten!

Dort gab es auch Ausschnitte von Kraftwerk's Song und den von Moses zu hören. Der Rhythmus vom Kraftwerk-Song wurde komplett übernommen und bildet quasi das Fundament (Beat) von Moses Song. Ohne Erlaubnis dass kommerziell zu verwenden, ist...nennen wir es blauäugig.

Ach ja - Kraftwerk. "Damals" waren das für mich einfach nur steife Nerds. Heute sehe ich sie schon differenzierter und kann sie würdigen. Und in England gibt es nur ganz wenige deutsche Bands, die be- und geachtet werden - einige Krautrock-Bands, und halt Kraftwerk!
 
Der Vergleich mit Heino und Beethoven hinkt genauso.

Meinste? ;-)

Nee, aber im Ernst. Vergleiche mal das Oeuvre von Kraftwerk mit dem von Jarre oder anderen Musikern aus der elektronischen Ecke!
Da liegen konzeptionell Welten zwischen.

Natürlich kann man Jarres Tracks besser finden. Aber man sollte schon auch das Output danach bewerten, was es kulturell angeschoben hat. Und da steht's 10 zu 0 für Kraftwerk (schon in der ersten Halbzeit).
 
Ich mache es noch geiler: Kraftwerk benutzen Cubase unter Windows... :-D

Leute, aber kommt doch bitte zurück zum Thread (siehe Überschrift).Danke schön!
 
Speedtom hat ja was Interessantes zum Thema gepostet:

Die Anwältin von Kraftwerk kam auch zu Wort - es wurde ausdrücklich bemerkt, dass es um professionelle Musikproduktionen geht. Der gemeine Hobbymusiker (aka recording.de-User) hat keine Änderungen zu befürchten!
 
Ja, da hat sich was überschnitten.
 
Ich habe irgendwie ein Déjà-vu, das wurde doch schon alles verhandelt?!?

Ergebnis war doch damals das jemand der nicht dazu imstande ist (Hi hi hi) es selber zu erstellen darf dann irgendwie doch samplen.

Man muss also beweisen das man nix kann :D



Das war doch dieser Rechtsstreit?
 
Ja, eigentlich war es soweit durch. Das Ergebnis schien Herrn Pelham aber nicht ganz so gefallen zu haben, daher zog er damit vors Verfassungsgericht.
Und es gibt ja dann auch noch den EuGH...
 
Ja, eigentlich war es soweit durch. Das Ergebnis schien Herrn Pelham aber nicht ganz so gefallen zu haben, daher zog er damit vors Verfassungsgericht.
Und es gibt ja dann auch noch den EuGH...

Das BVerfG ist nicht dazu da, um (letztinstanzliche) Urteile des BGH zu überprüfen, genausowenig, wie der EuGH Urteile des BVerfG überprüft.

Das BVerfG wird - in diesem Fall - angerufen, weil Pelham der Ansicht ist, dass die Anwendung des Urheberrechts in seinem Fall sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Kunstfreiheit über Gebühr einschränkt.

Der EuGH wird angerufen, wenn ein Urteil, ein Gesetz oder eine behördliche Maßnahme gegen Gemeinschaftsrecht verstößt - z.B. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Freizügigkeit von EU-Bürgern.

Hier geht es darum, dass der BGH Pelham letztinstanzlich verboten hat, das Sample zu verwenden. Dabei wurden Fragen wie Schöpfungshöhe, etwaige Zitierfreiheit und ggf. Lizenzzahlungen abschließend behandelt.

Er will darauf hinaus, dass das Urheberrecht im Zweifel so auszulegen ist, dass Samplen gestattet sein muss, damit er seine Kunstfreiheit voll ausleben kann.

Im Grunde könnte man ja sagen: wer einen kurzen Ausschnitt aus einer Tonaufnahme als nur untergeordneten Teil seiner im Übrigen eigenen Kreation hernimmt und den Urheber benennt, darf dies tun.

Aber: da der Urheber u.a. auch das Recht hat, sein Werk vor Entstellung zu schützen (oder im Zweifel schlicht keinen Bock hat, dass einer wie "P" es verwendet), fände ich es persönlich gut, wenn es keinen "Sampleparagraphen" gäbe, der das regelmässig erlaubt. Meine Meienung.

Was besonders originell ist, dass Herr P. im Rahmen seiner Beteiligung an DigiProtect bzw. DigiRights Administration sich als besonderer Hüter des Urheberrechts geriert hat.

Das Motto war aber: Turn Privacy into Profit: http://www.internet-law.de/2009/11/...t-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html

Ich habe in meiner ca. 2.5 jährigen Tätigkeit in einer Kanzlei, die Abgemahnte verteten / verteidigt hat, hunderte, wenn nicht tausende Fälle auf dem Tisch, in denen DigiX als Gegner aufgetreten ist. Und die waren äußerst beharrlich.
 
Danke, @SunSpire!
Kann man irgendwo im Netz die von Herrn Pelhams Anwälten eingebrachte aktuelle Beschwerde aufspüren?
Ich war leider erfolglos.
 
Danke!
 
Ich habe irgendwie ein Déjà-vu, das wurde doch schon alles verhandelt?!?

Ergebnis war doch damals das jemand der nicht dazu imstande ist (Hi hi hi) es selber zu erstellen darf dann irgendwie doch samplen.

Man muss also beweisen das man nix kann :D
...
Das habe ich letztens auch so gehört und verstehe es beim besten Willen nicht. Wie ist das gemeint?
 
fetten dank an sunspire. sehr interessant!
 
Nix gegen Jarre.... hat auch seine Berechtigung. Aber gegen Kraftwerk und was sie geschaffen haben, ist er ein Zwerg.
Sorry, aber wenn ich mir die Beispiele von dir so anhöre, muss ich sagen:
Sonderlich viel haben die Jungs nicht drauf.

Die waren einfach nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Das, was die da produziert haben, ist heute weder klanglich noch von der Melodie/Harmonie oder den Arrangements her in irgendeiner Weise der Rede wert.
Maßlos überbewertet.
 
+1

Verstehe auch nicht warum Kraftwerk für ein paar Töne so in den Olymp gehoben wird. für mich sind sie fast so etwas wie der buggi
smil451c7211b9e19.gif


( nein Spaß, so schlimm ist es auch nicht)
 

Ähnliche Themen

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben