Song über berühmte Person schreiben & veröffentlichen - Rechtslage?

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dmhvader

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Hallo, Leutz!
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man einen Song über eine berühmte Filmfigur schreibt und über diverse Online-Musik-Shops veröffentlichen/verkaufen möchte?
Z.B. King Kong, Micky Maus oder auch Darth Vader?
Wenn man z.B. nur Positives über diese Figur selber singt, spricht oder auch rappt?
Samples darf man ja sicher nicht einfach so ohne Genehmigung benutzen, aber wenn man z.B. einige Phasen selber nachstellt? Also, alles an Audiomaterial und Melodien selber neu produziert, was womöglich dem Original ziemlich ähnlich klingt?
Kann man da nach der Veröffentlichung rechtliche Probleme bekommen?
 
Hallo Dmhvader,

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man einen Song über eine berühmte Filmfigur schreibt und über diverse Online-Musik-Shops veröffentlichen/verkaufen möchte?

Solange Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte (z.B. der Schauspieler und Autoren) nicht verletzt werden, ist (fast) alles erlaubt. EDIT: Die Figur könnte markenrechtlich geschützt sein.

Samples darf man ja sicher nicht einfach so ohne Genehmigung benutzen, aber wenn man z.B. einige Phasen selber nachstellt?

Ohne Genehmigung geht in beiden Fällen gar nichts, es sei denn die Rechte sind verfallen.

Also, alles an Audiomaterial und Melodien selber neu produziert, was womöglich dem Original ziemlich ähnlich klingt?

Kommt auf das Talent des Arrangeurs/Komponisten an.

Kann man da nach der Veröffentlichung rechtliche Probleme bekommen?

Im Falle einer Rechtsverletzung auf jeden Fall. Beispiel: Eine Rappergruppe hatte mal ein kurzes Sample von Morricone ungefragt übernommen. Dieser (bzw. seine Anwälte) hat/haben sein Recht eingeklagt und M. bekam 100% der gesamten Einnhamen am (erfolgreichen) Song. Die Rappergruppe blieb auf den Produktionskosten sitzen. Andere sind nicht so "freundlich" und verklagen den Plagiateur auf Persönlichkeitsrechte etc. Kommt drauf an, was mit dem Original angestellt wurde. Hinter berühmten Filmfiguren stehen große Firmen (!).
 
Persönlichkeitsrechte sollten bei King Kong und Micky Maus kein Problem sein
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Persönlichkeitsrechte sollten bei King Kong und Micky Maus kein Problem sein ;-)

Das ist gut erkannt Detective! ;)

Im Rap-Bereich werden gerne unkultivierte Begriffe und Ausdrücke verwendet. Man kann sehr wohl Persönlichkeitsrechte bei Figuren wie der Micky Maus etc. verletzen. Zwar fühlen sich die Figuren nicht diffamiert, sondern eher die Erfinder und Rechteinhaber.
 
Persönlichkeitsrechte sollten bei King Kong und Micky Maus kein Problem sein ;-)

Das ist gut erkannt Detective! ;)

Im Rap-Bereich werden gerne unkultivierte Begriffe und Ausdrücke verwendet. Man kann sehr wohl Persönlichkeitsrechte bei Figuren wie der Micky Maus etc. verletzen. Zwar fühlen sich die Figuren nicht diffamiert, sondern eher die Erfinder und Rechteinhaber.

Na das bezweifle ich. Das glaube ich erst wenn ein Jurist das bestätigt.
 
Bin ich kein Jurist. Ich würde trotzdem die Gültigkeit des Persönlichkeitsrechts auch auf das eigene Werk beziehen. Mickey Mouse ist von Walt Disney erfunden und gezeichnet. Wer beispielsweise Micky Mouse mit harten Worten schmäht, der setzt auch die Arbeit des Erfinders herab. Dann greift das Persönlichkeitsrecht.
 
Bin ich kein Jurist. Ich würde trotzdem die Gültigkeit des Persönlichkeitsrechts auch auf das eigene Werk beziehen. Mickey Mouse ist von Walt Disney erfunden und gezeichnet. Wer beispielsweise Micky Mouse mit harten Worten schmäht, der setzt auch die Arbeit des Erfinders herab. Dann greift das Persönlichkeitsrecht.

Du gibst dir die Antwort schon selbst. Wenn du annimmst dass sich Rechtsfragen mit Allgemeinwissen und Rechtempfinden beantworten lassen hast du dich aber ganz ganz arg getäuscht. Bevor du Falschinformation verbreitest solltest du es lieber offen formulieren oder gar nichts dazu sagen.
 
Dann hätte dmhvader wohl nie eine Antwort bekommen, wenn nur Juristen antworten dürfen...

Persönlichkeitsrecht hin oder her. Wenn du meinst, man darf mit der Figur tun und machen was man will, dann lasse ich das so stehen. Ich entziehe mich jedoch jeglicher Verantwortung. Ich hab geschrieben, was ich weiß und was ich fühle. Vielleicht bin ich zu vorsichtig, was das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht betrifft. Manchmal ist es aber besser, den sichereren Weg zu gehen.
 
Außerdem guckt Walt Disney schon eine ganze Weile die Radieschen von unten an. Von daher wird er sich wohl kaum beleidigt fühlen, wenn einer seine Mickey Mouse irgendwie beleidigt. ;)
 
Die dänische Band "DAD" hieß eigentlich Disneyland After Dark. Das wurde ihr seitens Disney verboten, da hier ein geschützter Begriff ("Disneyland") unbefugt verwendet wurde und ggf. das Unternehmerpersönlilchkeitsrecht der Firma Disney betroffen sein kann.

Ich selbst habe einen Fall verloren (bzw. mein Mandant), der bei einer redaktionellen Nennung einer Firma aus versehen AG statt GmbH geschrieben hat. Das LG und OLG Hamburg sahen darin eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Ich biss in die Tischkante.

Bei der Verwendung der o.g. Namen (MM, KK oder Darth Vader) muss man davon ausgehen, dass diese generell markenrechtlich und/oder urheberrechtlich geschützt sind.

Eine bloße (neutrale) Nennung ist m.E. generell zulässig, während die Kennzeichnung von eigenen Werken oder Bandnamen eher schon problematisch sein kann. Auf der anderen Seite gibt es die Band "Vader" seit Ewigkeiten - vielleicht steht George Lucas heimlich auf Death Metal.

Streng genommen sind auch Lets Play Videos Urheberrechtsverletzungen, aber da es im Grunde kostenlose Promotion ist, dulden viele Publisher dies als "Fan-Art" - vielleicht aber auch nur, weil dies nicht zu gewerblichen Zwecken geschieht. Wobei gute Youtuber auch wieder damit Geld verdienen.

Kurzum: es ist eine Grauzone, bei der sicherlich auch ein Faktor ist, wie positiv die Figur beschrieben wird. Letzen Endes reagieren v.a. Disney auch so empfindlich, weil sie die Deutungshoheit über ihre Figuren und deren vermeintlichen pädagogischen Wert erhalten wollen.
 
Dann hätte dmhvader wohl nie eine Antwort bekommen, wenn nur Juristen antworten dürfen...

Persönlichkeitsrecht hin oder her. Wenn du meinst, man darf mit der Figur tun und machen was man will, dann lasse ich das so stehen. Ich entziehe mich jedoch jeglicher Verantwortung. Ich hab geschrieben, was ich weiß und was ich fühle. Vielleicht bin ich zu vorsichtig, was das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht betrifft. Manchmal ist es aber besser, den sichereren Weg zu gehen.

Du solltest zumindest nicht auf Begriffen wie Persönlichkeitsrecht bestehen wenn du keine Ahnung davon hast. Du kannst ja sagen dass man nach deinem Bauchgefühl auch keine Kunstfiguren beleidigen sollte, aber das Persönlichkeitsrecht ins Spiel zu bringen obwohl du es gar nicht weisst, ist nicht gut. Wenn du etwas meinst oder glaubst, dann grenze das besser ab von dem was du hieb- und stichfest weisst, und versuch nicht durch Fachbegriffe das ganze fundierter aussehen zu lassen als es ist.
 
@ ModulationMatrix:
Hä? Ich habe das Persönlichkeitsrecht auf Schauspieler und Autoren (und natürlich auch Zeichner etc.) bezogen. Du hast mit der Mickey Maus als Figur angefangen.
Siehe oben.

@ Magnazeon:
Nach kurzer Recherche bin ich auf den Begriff "Postmortales Persönlichkeitsrecht" gestoßen.

@ Sun Spire:
Danke für den Hinweis mit dem Markenrecht!
 
@ ModulationMatrix:
Hä? Ich habe das Persönlichkeitsrecht auf Schauspieler und Autoren (und natürlich auch Zeichner etc.) bezogen.

Richtig. Du hast den Begriff verwendet, darum ging es, ob in Bezug auf Autor oder Kunstfigur spielt keine Rolle. Dass die Persönlichkeitsrechte Roman- oder Comicfiguren eines Autors einschliessen klingt arg weit hergeholt. Aber es könnten natürlich andere Dinge wie Urheberrecht o.ä. betroffen sein. Aber letztendlich habe auch ich da keine Ahnung. Warte einfach ab, es gibt durchaus ein paar Juristen hier im Forum, vielleicht äußert sich ja jemand.
 
Der Thread-Titel heißt: "Song über berühmte Person schreiben (...)"
Bei diesem Musikstil und der Thematik das Persönlichkeitsrecht generell auszuschließen halte ich (absoluter Laie) für fahrlässig. Ich bin genauso gespannt auf die Beiträge von den Fachleuten ;)
 
Der Thread-Titel heißt: "Song über berühmte Person schreiben (...)"
Bei diesem Musikstil und der Thematik das Persönlichkeitsrecht generell auszuschließen halte ich (absoluter Laie) jedoch für fahrlässig. Ich bin genauso gespannt auf die Beiträge von den Fachleuten ;)

Er hat ja aber fiktive Filmfiguren als Beispiele gegeben, und das ist glaube ich ein nicht unwichtiges Detail ;-)
 
Nur Mut, nimm dir ein Beispiel an den Schispringerliedern:

 
Natürlich haben Film- oder Comicfiguren kein Persönlichkeitsrecht. Das allg. Persönlichkeitsrecht speist sich aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG (Menschenwürde!). Übernehme ich aber Figuren aus Film oder Comic und verwende sie selbst, kommen Ansprüche aus Kennzecihenrecht und auch Urheberrecht in Betracht. Urheberrechtlich ist das nicht ganz unproblematisch, weil das Urheberrecht eigentlich in erster Linie die äußere Formgestaltung, nicht den Inhalt (z.B. eines Films, Romans usw.) schützt. Aber auch können Figuren geschützt sein. Zur Veranschaulichung ist dieser Fall ganz interessant:

http://www.spiegel.de/kultur/litera...e-werbung-mit-pippi-langstrumpf-a-911681.html
 
Fein, dass Ihr so umfangreich hier antwortet!
Das hilft mir echt schon ne ganze Ecke weiter!
Vielen Dank :)
Generell komm ich also um eine Erlaubnis der Urheber wohl nicht drum herum.
Ich hab den Urheber jetzt schon 2mal angeschrieben, aber bisher keine Antwort bekommen.
Was glaubt Ihr, wie lange sowas dauern kann bei einem Mega-Konzern?
 
Generell komm ich also um eine Erlaubnis der Urheber wohl nicht drum herum.

Doch.

George Lucas hat kein *Urheberrecht* an dem Namen "Darth Vader", er hat eins an der Story vvon Star Wars und Disney (sic!) hat ein Markenschutzrecht auf "Darth Vader".

Das bedeutet:

Wenn Du in einem Song die Geschichte von Darth Vader nacherzählst, wie sie in Star Wars erzählt wird, muss Lucas zustimmen.

Wenn Du Deine Meinung über Darth Vader, die Figur und ihr Treiben sagst, musst Du *niemanden* um "Erlaubnis" fragen. Schließlich muss auch kein Rezensent der Welt einen Autor untertänig um Erlaubnis fragen, wenn er ein Buch rezensiert.

Zum Markenrecht:

1.) Musiker sind Künstler, das ihre Werke auch Warencharakter haben, ändert gar nichts an

GG Artikel 5(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das ist: solange Du nicht lehrst, musst Du noch nicht einmal verfassungstreu sein. Künstler sind frei.

Wenn man nun ein Musikstück verkauft, wird es zur Ware, dann kann es sein, dass das Markenrecht für den *Titel* greift, weil dieser sozusagen als "Produktbezeichnung" verstanden werden kann.

Also ein Song oder Album "Darth Vader" zu nennen, kann heikel werden.

Aber wenn der Song "Dunkler Vater" heißt und im text darüber sinniert wird, ob es cool oder shyce ist, Darth Vader als Vater zu haben, hat *niemand* das Recht, Dir reinzureden.

An die praktischen Juristen hier:

kann sein, dass dieses Verfassungsrecht von verkommenen, korrupten Gerichten gelegentlich ignoriert wird, ich würde in dem Fall durch alle Instanzen gegenhalten. Und wenn ich verliere, kann ich mir von der Publicity meine Gitarrengurte mit Swarovski-Kristallen besticken lassen.

An alle anderen:

Die Regeln sind klar:
Nachmachen von Kunst (Melodien, ganze Texte etc) ist Urheberrecht und Genehmigungspflichtig.
Es sei denn, der *Mensch* der es geschaffen hat, ist 70 Jahre tot (hatten wir auch schon: da wollte jemand wissen, dass man sich Nietzsche und Bach genehmigen lassen muss, Quatsch!)

Benutzen von Samples ist Verwertungsrecht und Genehmigungspflichtig

Selbst ausdenken von neuen Melodien ist frei, *immer*, Selbst ausdenken von Texten, auch mit Referenzen auf die lausigen Besitztümer irgendwelcher Drecks-Konzerne ist ebenfalls frei. Denn *jeder* Text besteht ausschließlich aus Referenzen auf nicht selbst geschaffene Dinge. Das nennt man "menschliche Sprache" und das ist frei, immer noch.

Hört endlich auf, den Verwerterwieseln vorauseilenden Gehorsam zu leisten.
 

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