künstlerischer Produzent und GEMA

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klipp

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Hallo,

Wie werden in der Regel die verschiedenen Tätigkeiten eines künstlerischen Produzenten bei der GEMA registriert?
Mir wurde gesagt, daß der Produzent prozentual als Bearbeiter bei der GEMA registriert wird, und somit seinen Anteil der 1/12 (?) bekommt. Ist es damit tatsächlich getan?

Welche Tätigkeiten fallen in den Bereich des Bearbeiters?

Ich denke, daß Beats programmieren (also nicht bloßes austauschen von Sounds bei einer bestehenden Vorproduktion), Rhythmen, Akkorde und (Begleit-)Melodien verändern oder neue schreiben, und was sonst noch alles so beim der Produktion passiert, doch eher als kompositorischer Anteil bei der GEMA registriert werden müssten, wenn diese Teil relevant sind.

Wie seht ihr das?
Und vor allem, wie wird das normalerweise in der Musikindustrie gehandhabt?

Gibt es Richtwerte?

Vielen Dank!
 
DAS was du beschreibst ist aber keine Tätigkeit eines Produzenten. Dies ist bereits Komposition!
 
ja...das ist ja mein Problem.

Wo wird die Trennlinie gezogen?

Die Tätigkeit umfaßt:
Aufnahme (Vocals und was ich für notwendig halte)
Beats programmieren und einspielen
Sounds designen
vorhandene Parts evtl neu einspielen
vorhandene Parts überarbeiten/löschen
evtl. neue Parts schreiben
Gitarren, und andere Instrumente einspielen
Mix
evtl. Master

Richtwerte wären klasse, vor allem für den kompositorischen GEMA Part.
 
Wie würdet Ihr denn die reine Tätigkeit als künstlerischer Produzent definieren?
 
Das ist:

- eine Mischung aus reinen Dienstleistungen wie Aufnehmen, Mischen, Mastern
=Dienstleistungsrechung

- der Arbeit als Freiberuf Studiomusiker
= Dienstleistungsrechnung und wenn er in der GVL ist, zusätzliche Tandiemen aus der Werkmeldung

- Komponist
Und da wird es Urheberrechtlich auf jeden Fall greifbar und es kommt die GEMA direkt in's Spiel.

Grundsätzlich muss man das ausreichend entflechten und verhandeln und dann einen Vertrag aufsetzen der diese Definitionen umfasst.

Aber das weiß sicherlich noch jemand genauer...
 
lässt sich einfach, wenn auch unbefriedigend, beantworten:

es gibt keine trennlinie. es ist ein fliessender übergang. und es wird von jedem anders gehandhabt und immer wieder neu ausgehandelt. manche sperren sich und interpretieren komposition bewusst als hart abgetrennte welt die nur aus melodie und harmonie besteht, andere geben dir schon nen hippie-deal nur weil du als produzent ne entscheidende idee bez. der klangästhetik beigetragen hast.

und damits noch komplizierter wird kommt noch die psychologische und, äh, "karrierestrategische" komponente dazu. man kann hart auf sein recht pochen und es dann vielleicht auch bekommen, vielleicht kommt der kunde dann aber nie wieder und man bekommt langfristig ein netzwerk-mangel-problem. oder genau umgekehrt wird man sein halbes leben lang ausgenutzt, weil man aus angst vor kundenbindungsverlust sich immer mit krümeln zufrieden gibt.

die einfache antwort ist insofern: es gibt da schlicht keine einfachen antworten :)
 
vielen Dank!
 
so...
hab in der zwischenzeit das Thema nochmal zur Sprache gebracht.
Die Sängerin hat mit einem Publisher gesprochen (für den Sie im Büro arbeitet), der ihr gesagt hat, das der Produzent für alle oben genannten Tätigkeiten 1/12 als Bearbeiter bekommt und daß das Standard sei.
Da kann man natürlich schlecht was gegen sagen, wenn der Publisher das sagt .... ;-)
Gibt´s Fachliteratur dazu, die Ihr empfehlen könnt?

Werden die künstlerischen Produzenten auf eine andere Art vergütet (gehört ihnen das Master, oder Stundenlohn,...)?
Für 1/12 zu arbeiten würde sich doch eigentlich nur lohnen, wenn es einen handfesten Vorschuß gäbe, oder wenn zusätzlich auch noch auf eine andere Art eine Beteiligung oder Bezahlung drin wäre.

Beste Grüße!
 
Für Produzenten und andere ausführenden Künstler ist die GVL zuständig.
 
Grundsätzlich wäre es mir egal ob das der Publisher sagt.

Ich würde auf alle Fälle Auskunft und Rat von einem Anwalt vom Fach einholen.
Die wissen in der Regel alles zu Verteilerschlüssel und Prüfen alles bevor Du Dich evtl. zu billig verkaufst. Und wenns um Kohle geht würde ich auf alle Fälle davon Gebrauch machen!
 
Für Produzenten und andere ausführenden Künstler ist die GVL zuständig.

Ich bin in der GVL, ist aber noch Neuland für mich.
Wie läuft dort die Anmeldung der verschiedenen Rollen ab?
Wer meldet die Stücke an?
Wie wird die Beteiligung dort aufgeschlüsselt?

Vielen Dank!
 
Ich bin in der GVL, ist aber noch Neuland für mich.
Wie läuft dort die Anmeldung der verschiedenen Rollen ab?
Wer meldet die Stücke an?
Wie wird die Beteiligung dort aufgeschlüsselt?

Vielen Dank!
Einfach mal die Unterlagen die man als Mitglied bekommt - oder auf deren Seite als Mitglied einsehen kann - anschauen, oder aber auch einfach dort anrufen und gezielt nachfragen, denn die Aufklärung und Beratung der Mitglieder gehört ebenfalls mit zu den Aufgaben der GVL. ;)
 
Grundsätzlich wäre es mir egal ob das der Publisher sagt.

Ich würde auf alle Fälle Auskunft und Rat von einem Anwalt vom Fach einholen.
Die wissen in der Regel alles zu Verteilerschlüssel und Prüfen alles bevor Du Dich evtl. zu billig verkaufst. Und wenns um Kohle geht würde ich auf alle Fälle davon Gebrauch machen!

:) ... ist mir eigentlich auch egal, was der Publisher sagt.
Allerdings beruht meine Beurteilung von "Fair" auf meiner persönlichen Einschätzung....und die muß ja leider nicht unbedingt mit allgemein angewendeten Standards und der rechtlichen Situation übereinstimmen. Es wäre toll, auf Fachliteratur oder sonstiges verweisen zu können um auch etwas konkretes in der Hand zu haben.

Ich hatte schonmal (wegen einer anderen Geschichte) mit einem Fachanwalt gesprochen. Ich habe immer etwas Hemmungen und halte den Rat eines Anwalts auch leider oft für parteiisch.

Ich möchte nicht gegen jemanden gewinnen, sondern lernen, wie das Verhältnis und die Vergütung von Produzent, Künstler, Komponist, usw. normalerweise funktioniert.

Nehmen wir an, ein Stück wird für eine Werbung von XYZ verwertet:

XYZ bezahlt für die Lizenz an den Besitzer des Masters 10.000€

Wer ist generell der Besitzer des Masters?
Ist es Brauch, mitwirkenden Personen einen Anteil zu übertragen und eventuell gezahlte Vorschüsse mit dieser Lizenz zu verrechnen?

In was für einem Verhältnis stehen die Vergütungen (gesamt, nicht der individuelle Anteil) durch GEMA und GVL?

Wenn z.B. durch die GEMA 5000€ verteilt werden, gleichzeitig durch die GVL aber nur 120€, freut man sich natürlich nicht mehr so sehr über einen vereinbarten hohen Prozentsatz bei der GVL.

Beste Grüße..
 

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