Youtube und GEMA (eigenes Repertoire)

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recordingfuzzie

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Hallo zusammen,

Mal rein hypoteetisch:
Person XY ist GEMA-Mitglied und produziert Katalogmusik für den amerikanischen Markt. Um die Verkäufe anzukurbeln (was ja eigentlich im Sinne der GEMA sein sollte) möchte XY seine Musik nun bei Youtube promoten. Da XY bisher "vergessen" hat, die Werke anzumelden, tauchen sie bisher nicht in der GEMA-Datenbank auf. Allerdings gelangt der geneigte Hörer durch einen Link von den Videos auf eine Seite, wo er die Musik kaufen kann. Dort ist der Klarname von XY gelistet und auch die Tatsache, dass XY GEMA-Mitglied ist.

Wenn das nun jemand von der GEMA herausbekommt, was für konsequenzen blühen XY im schlimmsten Fall?
 
Wenn das nun jemand von der GEMA herausbekommt, was für konsequenzen blühen XY im schlimmsten Fall?
Einfach mal die GEMA anrufen, den Sachverhalt genau so wie hier beschreiben und dann auch diese Frage dort stellen.
Gezielter und genauer kann man keine Antwort erhalten und die GEMA ist auch für solche Beratungen genau der richtige Ansprechpartner, da sie auch eine Aufklärungs- und Beratungspflicht haben um Rechtsverstöße und daraus mögliche nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.
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Wenn das nun jemand von der GEMA herausbekommt, was für konsequenzen blühen XY im schlimmsten Fall?
Einfach mal die GEMA anrufen, den Sachverhalt genau so wie hier beschreiben und dann auch diese Frage dort stellen.
Gezielter und genauer kann man keine Antwort erhalten und die GEMA ist auch für solche Beratungen genau der richtige Ansprechpartner, da sie auch eine Aufklärungs- und Beratungspflicht haben um Rechtsverstöße und daraus mögliche nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. ;)


Habe ich schon. Da heißt es nur die GEMA ist nicht verantwortlich, denn Youtube sperrt die Videos nicht die GEMA für weitere Infos solle ich mich an yt wenden. Wenn XY wolle könne XY ja austreten oder seine Onlinerechte nicht mehr wahrnehmen lassen.
Dies beides sind für XY zur Zeit aber keine Optionen.
Höchstens ein Wechsel zur ASCAP käme in Frage (dort kann man sich nämlich aussuchen welche Werke man wahrnehmen lässt und welche nicht.). Aber die ASCAP sammelt wiederum keine Rechte für mechanische Vervielfältigung ein. XY müsste also alle Rechte, bis auf die für mechanische Vervielfältigung bei der GEMA kündigen und alle anderen der ASCAP übertragen. Dann entseht aber ein neues Problem. Die Werke müssen dann weiterhin bei der GEMA, wenn auch nur für die Wahrnehmung der mechanischen Vervielfältigungsrechte gemeldet werden. Trotzdem kann XY die Katalogmusik nicht als Verwertungsgesellschaftsfreie Musik anbieten, weil ja zumindest noch ein Teil der Rechte bei der GEMA liegt und Meldepflicht für alle Werke gilt.

Es ist alles einfach saukompliziert und unerfreulich...

Aber zurück zur Ursprungsfrage: Was würde schlimmstenfalls passieren? GEMA-Gebühren muss ja wenn nur youtube bezahlen (und der Musikkatalog wo die Musik verkauft wird). XY hostet die Musik ja nicht selbst.
Die Frage ist also vor allem was passiert, wenn die herausfinden, dass XY nicht alle Werke angemeldet hat?
Was hat das für Konsequenzen?

Ich werde den Teufel tun dort anzurufen und das zu erfragen, am besten noch unter Angabe meiner Mitgliedsnummer...
Nachher kommen die auf die Idee, dass ich XY sein könnte (bin ich natürlich nicht).
 

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