GEMA - Verteilung an Künstler bei Aufführungen.

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AUDI0N

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Vergangenes Wochenende war hier bei uns im Ort ein Fest bei dem zwei Bands je Abend zum besten gaben: Eine Rockband, die durchweg 80'er Titel gespielt hat, sowie eine weitere Combo die überwiegend 50's und 60's Musik bekannter Größen wie Elvis Presley usw. rausgehauen hat.
Am Dienstag kam aus einem belanglosen Schwatz heraus bezugnehmend auf vergangenes Wochenende von meinem Schwiegervater eine Fragestellung auf die ich mangels Unwissen nicht beantworten konnte.

Es fing zunächst ganz harmlos an :)

Er meinte, dass er sich darüber gewundert hatte, dass z.B. Künstler wie Madonna
einen Teil eines bekannten ABBA-Songs in ihrem Lied verwendet und ob das überhaupt erlaubt sei.
Dazu habe ich ihm erklärt, das dies kein Problem darstellt wenn der betreffende Urheber, also
ABBA bzw. das Label die Zustimmung dazu gibt.
Möglich kann auch sein, dass befreundete Künstler auch gerne mal selbst zum Telefonhörergreifen und Fragen ob die Sache in Ordnung geht. Das ganze wird dann am besten noch schriftlich fixiert.
Ich denke das passt soweit.


Nun kam der Schwenk vom Thema zu den Bands vom Wochenende, und daraus ergab sich für uns beide eine Sackgasse.
"Und wie macht das z.B die Band die gestern zahlreiche....."

Also ich kurzerhand die GEMA ins Spiel gebracht und erklärt das solche
Veranstaltungen angemeldet werden müssen und dann entsprechende Beträge abzuführen sind und man tunlichst nicht davon ausgehen darf, dass von jenen Herren an einem solchen Abend da nicht zufällig sitzt.

Er widerum wollte wissen woher die GEMA denn nun jetzt weiß das genau jener Künstler von dem
dieser Titel am Abend aufgeführt wurde sein Geld erhält.

Gute Frage.

1. Wer muss die Veranstaltung anmelden, die Band oder der Veranstalter und wer führt ab?
2. Füllen die Bands, DJ's etc. möglicherweise Listen mit den jeweiligen geplanten Titeln aus?
3. Was passiert wenn das Puklikum etwa eine Zugabe wünscht und die Band einen Titel herauskramt der nicht in der Liste aufgeführt ist?

Wir vermuten beide stark das eine Pauschale abgeführt wird und die Tantemiemen über
Verteilungsschlüssel über alle der Gema angemeldeten Künstler zufließt.
Doch das lässt sich doch nicht einmal in Promille beziffern oder?

Wie ist es tatsächlich?
 
Super!
Danke Dir.
 
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann füllt die Band ein Formular für die Gema aus, wo alle gespielten Lieder aufgelistet werden


Dann ging es ja auf meinen bisherigen gefühlten 10.000 Gigs nie mit rechten Dingen zu :-o :-o :-o

Wir haben noch nie irgendwelche Formulare mit Songs ausgefüllt.
Und die GEMA wurde von den Veranstaltern über ihre Pauschale übernommen.

Und ich denke, da bin ich nicht der Einzige.

Aber, lieber AUDION, auch da kann ich Dich beruhigen:
Für solche Fälle gibt es den GEMA-Verteilungsschlüssel.
Der sorgt dafür, dass auch dann Herbert Grönemeyer seine Einnahmen bekommt, wenn eine Band die Commodores spielt ;-) :-D :-D :-D
 
Mir sind solche Listen schon begegnet. Hat wahrscheinlich damit zu tun, mit welcher Art von Veranstaltern man es zu tun hat. Eigentlich muss es ja auch so sein: Wenn eine Band zwölf Songs covert, sollten ja auch die Urheber dieser zwölf Songs etwas davon haben und nicht a) irgend jemand oder b) überhaupt niemand.

Ich denke allerdings nicht, dass die GEMA dann wirklich zwölf Mini-Beträe an zwölf Urheber überweist, sondern dass diese Zahlen in den Verteilungsschlüssel einfließen, den Dodo genannt hat.


Und die GEMA wurde von den Veranstaltern über ihre Pauschale übernommen.

Sowas gibt's für Livemusik doch gar nicht, oder? https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/
 

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