Berechnung Nutzungsrechte

BVBFan

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Hallo zusammen!

Für einen Sound Design Auftrag stellt sich bei mir im Moment die Frage nach den Nutzungsrechten. Genauer gesagt die Frage nach deren Berechnung.

Meine Gage würde sich ja aus meinen Arbeitsstunden und der Übertragung der Nutzungsrechte zusammensetzen.

Ist es in der Sound&Medienbranche üblich da mit Faktoren, ähnlich wie denen in der Designbranche zu arbeiten?

Siehe beispielhaft hier (http://www.mediencommunity.de/node/5110)

Besten Dank schon mal!
 
Scheint ein Thema zu sein was wir Musiker gern von uns weg schieben hm? ;)
 
ne - die Antwort lässt nur auf sich warten, da Du BVB-fan bist
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Du stellst nur eben halt eher Musikern hier die Frage und da die Musik als "nutzungsrecht" zu nennen klingt schön etwas komisch...

Ich denke aber auch nicht, daß es da 100% Regelungen für Auftragsarbeiten gibt.

Meistens iste her so, du einigst dich auf einen Betrag X, der sich durch Studnnelohn abrechnet oder durch Fixum. Klar kann man auch prozentuale Beteilungen an Verkauf oder sonstigen machen...ist halt Verhandlungsache. die emisten wollen aber eher einen festen Betrag und sämtlcihe Rechte daran habewn...



Ich spreche hierbei aber auch nicht von Kompositionen oder Künstlerarbeit...das ist dann auch schon wieder ganz unterschiedlich geregelt
 
Ich spreche hierbei aber auch nicht von Kompositionen oder Künstlerarbeit...das ist dann auch schon wieder ganz unterschiedlich geregelt

Ich meinte schon Komponisten und Sound Designer. Weniger den Musiker auf der Bühne.
Und bei Aufragsarbeiten ist es auf jeden Fall üblich das Kompositionshonorar und die Nutzungsrechte gesondert berechnet werden. Mir stellst sich eben nur die Frage nach der Berechnung dieser Nutzungsrechte/Lizenzen.
 
Scheint ein Thema zu sein was wir Musiker gern von uns weg schieben hm? ;)

Vielleicht auch eher "über Geld spricht man nicht"?

Für TV national/international hab ich definitiv schonmal so ne Faktorentabelle gesehen, also wirds sowas schon geben. Composers Club wäre noch ne Adresse für solche Fragen.

http://www.composers-club.de/
 
Scheint ein Thema zu sein was wir Musiker gern von uns weg schieben hm? ;)

Vielleicht auch eher "über Geld spricht man nicht"?
./

Es soll ja auch niemand hier seinen Tagessatz verraten. Wobei das vieleicht mal ganz gut wäre um das ewige Lohndumping in unserer Branche zu bremsen.

Es geht ja nur um eine Berechnungsgrundlage. Und es wäre ja durchaus von Vorteil wenn sich diese mal verbreiten würde. Schließlich bringt sie Geld ein. Wenn man davon nix weiß, schenkt man die Nutzungsrechte wohlmöglich einfach noch dazu.
Besser man hält sich an ein ungefähres Berechnungssystem, als das man keine Ahnung hat und viel zu wenig für seine Arbeit verlangt. Diese Raterei beim Honorar (ohne jegliche Grundlage. Zbsp. die Frage ob es zum Leben reicht) und das ständige sich gegenseitige Unterbieten, sind der Grund warum die Preise in der Branche so kaputt sind.

Also warum nicht unter Kollegen drüber reden?

Von einem Rechenbeispiel eines Agenturtypen weiß ich auf jeden Fall das die Werte in der Designertabelle auch ungefähr so bei Werbemusik/Corporate Sound angewandt werden. Die Agentur ist allerdings ziemlich groß und hat namenhafte Kunden. Deshalb dachte ich, ich frage mal wie es bei dem "kleinen Künstler" so aussieht.
 
Schau mal unter dem Link den ich gepostet habe, da gibts durchaus paar Infos dazu.
 
Bei reinem Sound Design ist eher ein Buy Out üblich, d.h. der Kunde bekommt alle Nutzungsrechte exklusiv für eine einmalige Gebühr übertragen. Wie Du diese Gebühr berechnest, ist ganz Dir überlassen :)
Das ist natürlich kein Gesetz und es gibt immer Ausnahmen oder Mischkalkulationen.
 
Am besten immer den Preis angeben für das komplette Nutzungsrecht und dann ein etwas günstigeres eingeschränktes und am besten albernes Nutzungsrecht für einen verhältnismässigen schlechten Preis. Aus Erfahrung weiss ich, dass die sowas in Auftrag geben, um eben sich nicht mehr mit dem Nutzungsrecht rumschlagen zu müssen und den Sound überall verwenden zu können.
 
Bei reinem Sound Design ist eher ein Buy Out üblich, d.h. der Kunde bekommt alle Nutzungsrechte exklusiv für eine einmalige Gebühr übertragen. Wie Du diese Gebühr berechnest, ist ganz Dir überlassen :)
Das ist natürlich kein Gesetz und es gibt immer Ausnahmen oder Mischkalkulationen.

Buy Outs sind üblich - das stimmt. Trotzdem muss ich die Gebühr dafür ja irgendwie berechnen. Kann ja auch Abstufungen geben. Also brauche ich ne Rechengrundlage. Klar ist das mir überlassen. Aber ohne Grundlage sich ne Zahl ausdenken ist wenig zielführend und macht eventuell die Preise kaputt wenn ich zu wenig verlange. Deshalb ja meine Frage nach der Berechnungsgrundlage und ob die Designertabelle da in etwa in die richtige Richtung geht...

siehe hier : http://www.mediencommunity.de/node/5110
 
"Wobei das vieleicht mal ganz gut wäre um das ewige Lohndumping in unserer Branche zu bremsen."

Wenn Du dich wie man dieser Aussage entlehnen könnte bereits in der Branche bewegst, dann stellt sich doch unvermittelt die Frage wie Du bisher die Kalkulation angestellt hast und warum Dir nicht auffällt wie komplex eine solche "Berechnungsgrundlagetabelleformelblaaa" sein müsste und die Frage danach (zumindest in ihrer bisherigen Form) recht sinnfrei ist.

Zeitlich oder geographisch begrenzt oder völlig frei? Welche Medien werden genutzt? Wie groß ist die Kampagne? Wie groß ist der Auftragsgeber?

Geht es also um den regionalen Apfelsafthersteller der einen kurzen Jingle in Auftrag gibt, der dazu genutzt werden soll dessen Sommerangebot zu bewerben und der dafür auf drei Radiostationen laufen soll oder geht es um Nike der einen Werbespot vertont haben will, der weltweit in Kinos und TV für einen nicht genau eingrenzbaren Zeitraum laufen soll um die neue Kollektion von Schuhen bis T-Shirts zu bewerben?
 
"Wobei das vieleicht mal ganz gut wäre um das ewige Lohndumping in unserer Branche zu bremsen."

Wenn Du dich wie man dieser Aussage entlehnen könnte bereits in der Branche bewegst, dann stellt sich doch unvermittelt die Frage wie Du bisher die Kalkulation angestellt hast und warum Dir nicht auffällt wie komplex eine solche "Berechnungsgrundlagetabelleformelblaaa" sein müsste und die Frage danach (zumindest in ihrer bisherigen Form) recht sinnfrei ist.

Zeitlich oder geographisch begrenzt oder völlig frei? Welche Medien werden genutzt? Wie groß ist die Kampagne? Wie groß ist der Auftragsgeber?

Geht es also um den regionalen Apfelsafthersteller der einen kurzen Jingle in Auftrag gibt, der dazu genutzt werden soll dessen Sommerangebot zu bewerben und der dafür auf drei Radiostationen kaufen soll oder geht es um Nike der einen Werbespot vertont haben will, der weltweit in Kinos und TV für einen nicht genau eingrenzbaren Zeitraum laufen soll um die neue Kollektion von Schuhen bis T-Shirts zu bewerben?

Ich bewege mich seit geraumer Zeit in der Branche. Komme aber erst jetzt in den Genuss ordnungsgemäßer Bezahlung ;) Deshalb stellt sich die Frage mit den Nutzungsrechten erst jetzt.
Vieleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt : Mir ist ja durchaus bewusst, dass die Berechnung komplex ist! Und natürlich spielen alle diese Faktoren eine Rolle! (Zeitraum, Land, Medium, einfache oder ausschließliche Übertragung).
Aber dafür brauche ich doch eine Grundlage! Eben damit ich Abstufungen machen kann. Ich muss doch bei jedem Auftrag neu und flexibel, aber eben aufgrund eines einheitlichen Maßstabes rechnen können. Wie soll ich da denn einfach eine Zahl aus der Luft greifen? Die Größe des Auftraggebers kann ich ja immer noch einbeziehen und nach oben oder unten gehen.


Dann mach ich eben einen konkreten Vorschlag und nutze die Designertabelle :


Bsp.: Kompositions/Sound Design Honorar : 1000€
Der Kunde möchte : ausschließliches Nutzungsrecht, international, 1 Jahr und für TV.

1,0 + 2,5 + 0,1 + 1,0 = 5,5
1000€ * 5,5 = 5500€

Die Nutzungsrechte würden sich also auf 5500€ belaufen.

Haltet ihr das für angemessen? Ich versuche einfach nur ein Berechnungsmuster zu finden das der Komplexität irgendwie gerecht wird...
 
Für den Apfelsafthersteller wäre das wohl zu hoch gegriffen und er würde sich jemand anderen suchen, für Nike wäre das ein Griff in die Portokasse und Du würdest wahrscheinlich wieder einen Auftrag von denen bekommen. Dir würde aber eventuell irgendwann aufgehen, dass das ein riesiger Konzern ist, sie 'ne Menge Kohle machen und nach mehr Geld fragen. Nike würde dann wahrscheinlich zurückfragen, warum sie Dir auf einmal mehr Geld geben sollten.

Ach ja, falls dein Produkt natürlich nach Windows Soundmapper oder wie diese Soundtröte nochmal heißt klingt, dann ist die Summe wahrscheinlich auch für Nike zu hoch. :)
 
Okay. Danke! Das ist doch mal ne Antwort ;)

Also ist dieser Berechnungsschlüssel als Grundlage gar nicht so falsch oder? Man muss eben schauen welcher Kunde einem gegenüber sitzt und was er bereit ist zu zahlen. Aber so habe ich zumindest einheitliche Ausgangswerte.
 
Also ist dieser Berechnungsschlüssel als Grundlage gar nicht so falsch oder? Man muss eben schauen welcher Kunde einem gegenüber sitzt und was er bereit ist zu zahlen. Aber so habe ich zumindest einheitliche Ausgangswerte.

Einen Berechnungsschlüssel halte ich für weniger sinnvoll. Es gibt Produzenten, die sich weit unter dem verkaufen, was Ihnen zu stehen würde, für das was sie leisten. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass diese gerade dadurch versuchen wettbewerbsfähig zu bleiben. Wobei man hier natürlich auch stark differenzieren muss / unterscheiden sollte, in welcher Form die Rechte den nun eigentlich eingeräumt, bzw. übertragen, werden sollen. Ein Kunde wird am Ende immer in seinem Interesse das lukrativste Angebot nutzen. Ist in dieser Branche ebenso wie in anderen nicht gerade unüblich. Für einen Produzenten ist es ohnehin besser, wenn er über einen längeren Zeitraum etwas weniger verdient, als, dass er einmal mehr verdient, aber kein potenzieller Kunde mehr auf ihn zurückkommen wird, weil seine Forderung anfangs viel zu hoch war, was schließlich auch auf geringe bis gar keine Branchen-Erfahrung reduziert werden kann, sofern die hierfür benötigte Grundlage (Referenzen) nicht vorhanden ist, und dies nicht gerade die 'optimalste' Basis darstellt, um einem Kunden dann noch eine weitere Verhandlung anzubieten, da man von diesem und von da an eh schon als 'überteuert', eher 'unerfahren' und somit auch als 'unprofessionell' angesehen, bzw. auch abgestempelt, wird.

Es wäre also schon empfehlenswert, wenn du diese Problematik bereits im Vorfeld, z.B. durch verschiedene Lizenz-Modelle, umgehen könntest. Aus diesen könnte man schließen, dass du mit der Thematik vertraut bist, entsprechend (und im Interesse beiderseits) vorbereitet bist, wahrscheinlich häufiger Nachfragen bekommst und deine Zeit nicht noch dafür ausreicht, um für jedes Projekt einen individuellen Preis zu kalkulieren, bzw. zu berechnen, was wiederum im Falle einer Übertragung der Exklusive-Rechte angemessen erfolgen könnte. Es sei denn, dass man sich bereits im klaren darüber ist, in welcher Höhe diese vergütet werden soll. Hier noch ein Tipp von mir: Verlang einen Festbetrag, keine prozentuale Beteiligung in Form von Lizenz-Gebühren. Berechne, bzw. kalkuliere, diese stattdessen einfach in den Lizenz-Preis mit ein. Fällt zugunsten beider Parteien aus. Wobei dir einige deiner Vorteile hoffentlich schon klar sind: Du brauchst weder eine Gesellschaft noch einen Manager oder sonstwen, der sich erst einmal darum bemühen müssen die Gebühren einzutreiben und der Abschluss mit Festbetrag erleichtert dir die Angabe deiner Einnahmen gegenüber dem FA.
 
Also ist dieser Berechnungsschlüssel als Grundlage gar nicht so falsch oder? Man muss eben schauen welcher Kunde einem gegenüber sitzt und was er bereit ist zu zahlen. Aber so habe ich zumindest einheitliche Ausgangswerte.

Einen Berechnungsschlüssel halte ich für weniger sinnvoll. Es gibt Produzenten, die sich weit unter dem verkaufen, was Ihnen zu stehen würde, für das was sie leisten. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass diese gerade dadurch versuchen wettbewerbsfähig zu bleiben. Wobei man hier natürlich auch stark differenzieren muss / unterscheiden sollte, in welcher Form die Rechte den nun eigentlich eingeräumt, bzw. übertragen, werden sollen. Ein Kunde wird am Ende immer in seinem Interesse das lukrativste Angebot nutzen. Ist in dieser Branche ebenso wie in anderen nicht gerade unüblich. Für einen Produzenten ist es ohnehin besser, wenn er über einen längeren Zeitraum etwas weniger verdient, als, dass er einmal mehr verdient, aber kein potenzieller Kunde mehr auf ihn zurückkommen wird, weil seine Forderung anfangs viel zu hoch war, was schließlich auch auf geringe bis gar keine Branchen-Erfahrung reduziert werden kann, sofern die hierfür benötigte Grundlage (Referenzen) nicht vorhanden ist, und dies nicht gerade die 'optimalste' Basis darstellt, um einem Kunden dann noch eine weitere Verhandlung anzubieten, da man von diesem und von da an eh schon als 'überteuert', eher 'unerfahren' und somit auch als 'unprofessionell' angesehen, bzw. auch abgestempelt, wird.

Es wäre also schon empfehlenswert, wenn du diese Problematik bereits im Vorfeld, z.B. durch verschiedene Lizenz-Modelle, umgehen könntest. Aus diesen könnte man schließen, dass du mit der Thematik vertraut bist, entsprechend (und im Interesse beiderseits) vorbereitet bist, wahrscheinlich häufiger Nachfragen bekommst und deine Zeit nicht noch dafür ausreicht, um für jedes Projekt einen individuellen Preis zu kalkulieren, bzw. zu berechnen, was wiederum im Falle einer Übertragung der Exklusive-Rechte angemessen erfolgen könnte. Es sei denn, dass man sich bereits im klaren darüber ist, in welcher Höhe diese vergütet werden soll. Hier noch ein Tipp von mir: Verlang einen Festbetrag, keine prozentuale Beteiligung in Form von Lizenz-Gebühren. Berechne, bzw. kalkuliere, diese stattdessen einfach in den Lizenz-Preis mit ein. Fällt zugunsten beider Parteien aus. Wobei dir einige deiner Vorteile hoffentlich schon klar sind: Du brauchst weder eine Gesellschaft noch einen Manager oder sonstwen, der sich erst einmal darum bemühen müssen die Gebühren einzutreiben und der Abschluss mit Festbetrag erleichtert dir die Angabe deiner Einnahmen gegenüber dem FA.

Wir haben auch schon überlegt den Lizenzpreis einfach auf unseren Tagessatz aufzuaddieren. Die Erfahrung hat gezeigt das die Kunden kaum Verständnis dafür zeigen, wenn man die Nutzungsrechte preislich extra auflistet. "Was? Wieso kostet das jetzt extra???Wir haben euch doch schon für die Komposition bezahlt". Einfacher ist es wahrscheinlich einfach eine höhere Gesamtgage anzusetzen. Das würde auch die Problematik beim Sound Design verringern. Denn dort ist es für Außenstehende noch schwieriger die Nutzungsrechte nachzuvollziehen als bei Musik.

Das Problem mit der Höhe bleibt aber dennoch. Bin jetzt am überlegen ob nicht die Lizenzpreise der Webseiten wie Soundtaxi am besten funktionieren/angemessen sind. Also beispielsweise für ein Game pro Track zwischen 150 und 400€ für eine exklusiv Lizenz zu verlangen.

Warum denkst du das mir ein Festbetrag die Angaben beim FA erleichtert ?
 
Wir haben auch schon überlegt den Lizenzpreis einfach auf unseren Tagessatz aufzuaddieren. Die Erfahrung hat gezeigt das die Kunden kaum Verständnis dafür zeigen, wenn man die Nutzungsrechte preislich extra auflistet.

Aus diesem Grund berechne ich das Nutzungsrecht bei Auftrags-Kreativarbeiten nicht extra. Die Arbeit wurde deswegen nicht mehr oder weniger für mich, und insofern möchte ich meine Arbeitszeit bezahlt bekommen.

Wenn ich in einem Werk einen kommerziellen verwertungsrechtlichen Aspekt sehe, dann mache ich solche Werke doch besser auch ohne Auftrag und vergebe ausschließlich Lizenzen. Oder ich nehme einen Auftrag an und lasse mir die Zeit bezahlen.
 

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