Beatproducer: GEMA & Beatverkauf

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folgende Situation:

Ein Beatproduzent ist regulär bei der GEMA bzw. der GVL gemeldet. Nun vertreibt dieser seine Beats u.a. auf seiner Homepage in seinem eigenen Download-Shop. Das Shopmodell beinhaltet Freebeats (logischerweise umsonst), Exclusive und non-Exclusiv. Die Exclusive können mit Preis X gekauft werden und dürfen zu diesem Preis mit bis zu einer Auflage von 10.000 Stück (als Hausnummer) an Tonträgern von Rapper Y vertrieben/verkauft werden. Darüber hinaus ist Rapper Y verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz des Absatzes über 10.000 Tonträger an den Beatproduzenten abzuführen.

Frage A: ist diese Methode gängig bzw. rechtens?

Frage B: Der Beatproducer meldet seine Werke regulär über GEMA/GVL, können hierdurch Probleme in Form von Mehrkosten beim Beatkäufer entstehen (auf Grund Tantiemenausschüttungen z.B.) wenn dieser einen bei GEMA/GVL gemeldeten (non-)Exklusiv Beat kauft und nutzt? Grund für diese Frage ist, dass ich festgestellt habe, dass gewisse Beatverkaufsplattformen keine bei der GEMA/GVL gemeldeten Beats akzeptieren. Warum? Und wie verläuft diese Sache mit gemeldeten Free Beats? Macht eine Mitgliedschaft des Produzenten bei diesen Institutionen bei diesem Geschäftsmodell (Eigenvetrieb zu einmaligen Fixpreisen über die eig. Homepage) überhaupt Sinn?

Danke vorab für eure Hilfe :)
 
Prinzipiell geht die GEMA *immer* davon aus, dass mit ausnahmslos jeder Weitergabe von Musik Geld verdient wird und damit eine Gebühr fällig wird. Außer bei one-shot Samples ist außerdem davon auszugehen, dass alles, was irgendwie wie Musik klingt als meldepflichtige Komposition gilt.

Wenn Du machen willst, was Du beschreibst, brauchst Du eine Lizenz, die freie Weitergabe von Instrumentals erlaubt und gleichzeitig kommerzielle Nutzung ausschließt,. Das wäre zum Beispiel das Modell Creative Commons NC SA, das wird aber von der GEMA ausdrücklich abgelehnt.

Wenn Du den Vertrag mit der GEMA nicht brechen willst, kannst Du das nicht machen. Wer von Dir ein "kostenloses" Instrumental benutzt, muss die GEMA mitrechnen.
 
Grund für diese Frage ist, dass ich festgestellt habe, dass gewisse Beatverkaufsplattformen keine bei der GEMA/GVL gemeldeten Beats akzeptieren. Warum?

Na, weil die meisten damit werben, dass die angebotene Musik frei von Lizenzgebühren ist. Und sich deren Zielgruppe weniger aus 'kommerziellen' als aus 'hobby-orientierten' Musikern zusammensetzt, die meist nur kostenlose Mixtapes veröffentlichen, bzw., wenn überhaupt, viel zu geringe Einnahmen durch CD- und Download-Verkäufe haben, sodass solche Lizenz-Gebühren überhaupt Sinn machen würden. Denn wenn gegen ihren meist 'unkommerziellen' Kundenstamm solche Gebühren erhoben werden, so würden sich demnach sowohl die Verkaufs- als auch die Nutzerzahlen rapide reduzieren.

Macht eine Mitgliedschaft des Produzenten bei diesen Institutionen bei diesem Geschäftsmodell (Eigenvetrieb zu einmaligen Fixpreisen über die eig. Homepage) überhaupt Sinn?

Die GEMA als Verwertungsgesellschaft macht schon Sinn, sofern du durch den Verkauf der Rechte nicht dein 'gesamtes' Leistungsschutzrecht an den Käufer abgibst. Viele Produzenten, die die GEMA scheuen, lassen sich einfach gut für die 'Exclusive-Rechte' bezahlen, falls es mal passiert, dass doch mal der ein oder andere Künstler eine CD in hoher Auflage produziert und diese sowohl kommerziell als auch erfolgreich vertrieben wird, weil es ohne die GEMA schwer wird, hiervon noch zu profitieren. Aber wenn du dein Leistungsschutzrecht in Form der 'Exclusive Rechte' verkaufst und ein Mitglied bist, kannst du immer noch etwas daran verdienen, z.B. wenn die CD dann im Presswerk vervielfältigt wird. Schlussendlich liegt es bei dir, zu entscheiden, ob eine Mitgliedschaft für dich sinnvoll ist, oder nicht.
 

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