Recht haben und ...

Rex

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http://mediathek.daserste.de/Plusmi...umentId=24252774&topRessort=tv&bcastId=432744


Öfter gibt es hier ja die Themen/Aussagen:
"Wie schütze ich meine Songs?
Ich hinterlege meine Songs beim Notar.
Mir kann doch gar nichts Besseres passieren, als dass jemand meinen Song klaut und erfolgreich vermarktet...."

In dem vorliegenden Fall geht es zwar um Patentrecht, allerdings dürfte es im Urheberrecht nicht viel anders laufen. Als Mister Nobody und Soundcloud-Fuzzi wird man im Ernstfall wohl auch in die Röhre schauen. Außer man hat ein Major im Rücken und es herrscht in etwa Waffengleichheit Oder man hat genug Nerven, Zeit und entsprechende finanzielle Mittel um das ganze durchzustehen.
 
Ich habe den Beitrag im Fernsehen gesehen und hatte dabei denselben Gedanken.

Es sind aber doch Welten dazwischen.

Traurig und empörend ist so etwas aber auf jeden Fall! Ich war einigermaßen geschockt über den Fall und die Tatsache dass es kein Einzelfall ist.

Kranke Welt, traurig!
 
Ich finde es sowieso beschissen, dass im Markenrecht vor allem derjenige recht hat, der zuerst zahlt. Zumal wir hier nicht von Bearbeitungsgebühren in nachvollziehbarer Höhe sprechen, sondern von Minimum 300 €, je nach Schutzumfang. Und dann kann es passieren, dass der Bearbeiter sagt die Marke sei nicht eintragungsfähig. Die Kohle wird dann aber trotzdem einbehalten.
 
Ja, und die Franzacken sind dann so dreist und sagen "Wir akzeptieren das Patent nur für D, auf dem Rest des Marktes scheissen wir drauf." Aber Hauptsache EU hier, EU dort, alles muss gleich sein, vom genormten Apfel bis hin zum genormten Sonntagmorgen-Schiss... aber bei sowas? Genormtes Unrecht zugunsten der Industrie.

#### THE EU.
 
Und heute kam im Radio, dass der dt. Mittelstand seine Chancen verspielen würde weil soviele von denen KEINE Patente anmelden :) Die wissen schon warum...
 
Ah ja, bei Nigrin / Landau fahr ich grad jeden Tag vorbei und amüsier mich über das Schild, auf dem steht "Techno-Handel".

Mir haben Kumpels erzählt daß sie mal ne Musik gemacht haben die erfolgreich von jemand anderem verkauft wurde. Sie haben dagegen geklagt. Die Gegenseite hatte aber ein ganzes Rudel Anwälte drauf angesetzt. Nach ner Weile waren die Kosten für meine Kumpels so hoch daß sie aufgegeben haben obwohl sie im Recht waren und ihr Urheberrecht beweisen konnten.

Gegen viel Geld hat man halt keine Chance...
 
Gegen viel Geld hat man halt keine Chance...

Der Kern des Problems ist wohl, dass Musik nach deutscher Rechtssprechung immer ein Geschäft ist, jedes Problem im Urheberrecht wird aus Krämerperspektive verhandelt. Die Gerichte gehen davon aus, dass Musik immer Geld einbringt und aus keinem anderen Grund gemacht wird und dass man als Musiker also auch immer Geld für Rechsstreits zur Verfügung hat.
Dass in einigen Fällen offensichtliches Unrecht gesprochen wird, dürfte aber auch unter diesen Umständen nicht sein.

Wenn ich mit Zeugen nachweisen kann, dass ich ein Musikstück 2014 veröffentlicht habe, dann darf *niemand* für ein 2015 veröffentlichtes Plagiat vor Gericht irgendwelche Ansprüche durchsetzen können.
Es muss völlig egal sein, ob da ein "Soundcloudfuzzi" gegen Sony Music streitet oder eine lokale Band mit ein paar Songs auf Bandcamp gegen einen Nachahmer aus den Top 10 um einen Song kämpft. Die Band sollte nicht mal wirklich kämpfen müssen. Ein sehr kurzer Briefwechsel vom Anwalt der Band mit dem Nachahmer bei Universal sollte ausreichen und sämtliche Kosten haben beim Nachahmer zu bleiben.

Das wäre dann Gleichheit vor dem Gesetz. Im Zivilrecht leider oft vernachlässigt.
 
Der Kern des Problems ist wohl, dass Musik nach deutscher Rechtssprechung immer ein Geschäft ist,
Wenn es nicht um Geld ginge, gäbe es auch keine deutsche Rechtssprechung dazu. Mir nicht klar, was du uns damit sagen willst ...
 
Der Kern des Problems ist wohl, dass Musik nach deutscher Rechtssprechung immer ein Geschäft ist,
Wenn es nicht um Geld ginge, gäbe es auch keine deutsche Rechtssprechung dazu. Mir nicht klar, was du uns damit sagen willst ...


Erst mal geht es eben *nicht* ums Geld sondern schlicht darum, wem das Urheberrecht zusteht. Der dann festgestellte Urheber kann sein Werk auch ohne Einkommensabsicht veröffentlichen, öffentlich aufführen, im Internet verbreiten etc.

Musik kann man veröffentlichen, um damit Geld zu verdienen, man kann es aber auch einfach nur zum Spaß machen.
 
Vielleicht bin ich da bisschen einfach gestrickt, aber ich kann mir keine Situation vorstellen, in der jemand sein Urheberrecht gerichtlich durchzusetzen versucht, ohne dabei an Verwertung zu denken. Also quasi
einfach nur zum Spaß
.
 
Vielleicht bin ich da bisschen einfach gestrickt, aber ich kann mir keine Situation vorstellen, in der jemand sein Urheberrecht gerichtlich durchzusetzen versucht, ohne dabei an Verwertung zu denken. Also quasi
einfach nur zum Spaß
.


Erstens gibt es diverse Fälle, in denen Urheber ihre Rechte durchgesetzt haben, um zu verhindern, dass andere kommerziell vereinnahmen, was sie selbst frei herausgegeben haben:

http://www.heise.de/newsticker/meld...-einigt-sich-mit-Router-Hersteller-93691.html


Zweiten geht es natürlich darum, dass es nicht sein kann, dass jemand ein Werk schafft, veröffentlicht und dann jemand anders es kommerziell verwertet und *verbieten* will, dass die tatsächlichen Urheber es nach ihren Vorstellungen verbreiten.

Ich meine: wenn jemand auf Soundcloud ein Musikstück frei und kostenlos anbietet, kann es nicht sein, dass ein kommerzieller Verwerter ein Plagiat davon herstellt und zu seinem Eigentum erklärt. Schon gar nicht mit Rückwirkung auf die Verbreitung des Originals.
 
Vollkommen bei dir. Ich war nur ein bisschen verwirrt darüber, dass das Problem bei den Gerichten liegen soll, weil die Musik grundsätzlich als Kommerz werten. Das tun m. E. eher die Kläger und/oder Beklagten.

Auch in deinem verlinkten Beispiel kam es zur Klage, WEIL es eine Verwertung gab. Wahrscheinlich hast du danach auch lange suchen müssen. Immerhin ging's da nicht um Musik, und der Fall ist mehr als zehn Jahre alt ...
 
Vollkommen bei dir. Ich war nur ein bisschen verwirrt darüber, dass das Problem bei den Gerichten liegen soll, weil die Musik grundsätzlich als Kommerz werten. Das tun m. E. eher die Kläger und/oder Beklagten.

Klar, Leute, die nicht unbedingt Geld verdienen wollen, werden nur selten die Kläger sein. Sie sollten aber sicher vor Klagen anderer geschützt sein, wenn sie im Recht sind.

Auch in deinem verlinkten Beispiel kam es zur Klage, WEIL es eine Verwertung gab. Wahrscheinlich hast du danach auch lange suchen müssen. .

Findet man in 10 Sekunden, wenn man weiß, wonach man sucht ;-)

Hersteller von Geräten mit eingebetteter freier Software (Router, Blurayplayer etc) haben andauernd Stress mit den Autoren der Software, weil sie die von ihnen veränderten Quellcodes nicht rausrücken wollen.

http://www.heise.de/open/meldung/AV...-Router-Firmware-nicht-verbieten-1376586.html

Der Verkauf an sich ist übrigens völlig OK, nur müssen die Wiederverkäufer eben ihren Kunden die Quellen frei zugänglich machen. Also ähnlich CCBYSA...
 
Die Gerichte gehen davon aus, dass Musik immer Geld einbringt und aus keinem anderen Grund gemacht wird und dass man als Musiker also auch immer Geld für Rechsstreits zur Verfügung hat.

Quatsch. Der Streitwert und damit die Kosten hängt vom Streitgegenstand ab, d.h., vom Anspruch und vom Sachverhalt, der diesen Anspruch trägt. Urheberrechtsstreitigkeiten haben generell höhere Streitwerte. Ob jemand mit Musik viel Geld verdient oder das aus Spaß an der Freud macht, macht für den Streitgegenstand bei Unterlassungsansprüchen keinen Unterschied. Es stimmt aber, dass bei Streitigkeiten, bei denen es nicht um genau bezifferbare Ansprüche geht, die Werte von den Gerichten nicht unbedingt einheitlich festgesetzt werden. Das kann durchaus unterschiedlich sein, hat aber nichts mit den finanziellen Verhältnissen des Klägers zu tun. Das ist völlig unabhängig.

(kleiner Exkurs: Oft lese ich Gejammer darüber, dass vielen Musik nichts mehr wert sei. Wenn Gerichte der Musik doch einen Wert beimessen, soll das dann auch wieder nicht recht sein. Merkwürdige Logik.)

Bevor man einen Rechtsstreit anfüngt, sollte man sich natürlich nach den Kosten erkundigen. Ein RA, der sich in dem speziellen Rechtsgebiet auskennt, kann die einem ungefähr nennen.

Wenn man einen Rechtsstreit nicht finanzieren kann, weil man als armer Musiker am Hungertuch nagt, kann man Prozesskostenhilfe beantragen wie in jedem anderen Gerichtsverfahren auch. Da wird nicht zwischen Musikern oder anderen Berufsgruppen unterschieden. Ob einem die Durchsetzung seiner Rechte etwas Wert ist, wenn man dafür doch erstmal selbst den Einsatz berappen muss, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Das ist immer und bei jeder Rechtssache so und völlig unabhängig von Musik.


Dass in einigen Fällen offensichtliches Unrecht gesprochen wird, dürfte aber auch unter diesen Umständen nicht sein.

Wenn ich mit Zeugen nachweisen kann, dass ich ein Musikstück 2014 veröffentlicht habe, dann darf *niemand* für ein 2015 veröffentlichtes Plagiat vor Gericht irgendwelche Ansprüche durchsetzen können.

Prinzipielle Zustimmung. Es gibt halt immer gewisse Risiken. Manche Anwälte gewinnen sogar vor Gericht, obwohl sie nichts dafür können...

Es muss völlig egal sein, ob da ein "Soundcloudfuzzi" gegen Sony Music streitet oder eine lokale Band mit ein paar Songs auf Bandcamp gegen einen Nachahmer aus den Top 10 um einen Song kämpft.

Ist es prinzipiell auch. Wie gesagt, man sollte sich jemanden nehmen, der auf dem Rechtsgebiet auch etwas Ahnung hat. Dann stimmen auch die Chancen.

Das wäre dann Gleichheit vor dem Gesetz. Im Zivilrecht leider oft vernachlässigt.

Unsinn. Als normaler Mensch hast Du dieselben Rechte und Ansprüche wie ein großes Unternehmen. Als Verbraucher noch wesentlich mehr. Gerade im Zivilrecht. Dass der Bürger durch manch überflüssige Verbraucherschutzvorschift schon zu einem Dummkopf degradiert wird, kommt noch hinzu.
 
Das wäre dann Gleichheit vor dem Gesetz. Im Zivilrecht leider oft vernachlässigt.

Unsinn. Als normaler Mensch hast Du dieselben Rechte und Ansprüche wie ein großes Unternehmen. Als Verbraucher noch wesentlich mehr. Gerade im Zivilrecht. Dass der Bürger durch manch überflüssige Verbraucherschutzvorschift schon zu einem Dummkopf degradiert wird, kommt noch hinzu.

Mag sein, dass da auch schon mal Ausnahmen groß herausgestellt werden und der Normalfall weniger bekannt ist.

Würdest Du als Praktiker einem Songschreiber, der ein paar Songs unter CC auf Jamendo hat, mit denen er keinen Cent verdient, empfehlen, gegen Sony Music vorzugehen, wenn auf einem Sony-Album ein offensichtliches Plagiat auftaucht?
 
Würdest Du als Praktiker einem Songschreiber, der ein paar Songs unter CC auf Jamendo hat, mit denen er keinen Cent verdient, empfehlen, gegen Sony Music vorzugehen, wenn auf einem Sony-Album ein offensichtliches Plagiat auftaucht?

Empfehlen würde ich es nicht, weil das die Entscheidung des Betroffenen selbst ist. Ich würde ihm eine möglichst solide Entscheidungsgrundlage geben.

1. Wenn der Anspruchsgegner im Ausland sitzt, muss ggf. ein ausländischer RA mit ins Boot. Das macht die Sache komplizierter und ggf. teuerer. Für die Güte des ausländischen Kollegen kann ich nicht garantieren.

2. Wenn er seine Urheberschaft ziemlich sicher nachweisen kann, hat er gute Chancen, sein Recht durchzusetzen und dann auch seine Kosten wieder hereinzubekommen. Die Ansprüche richten sich nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Schadensersatz. Im Verhandlungswege bedeutet das bei einer Einigung dann Lizenzzahlungen. Wenn der Anspruchsgegner Sony heißt und das Album eine entsprechend hohe Auflage hat, spricht das wegen der höheren Ansprüche eher für die Rechtsverfolgung als dagegen.

Evtl. könnte er die Story an Bild geben und dadurch bekannt werden - "Sony beklaut armen Songschreiber" oder so ähnlich. :D
 
Moby und REM haben ebenfalls der unerlaubten Verbreitung zugestimmt...Ist eher eine MArketingstrategie, damit sie nicht als Kommerziel angesehen werden.
 

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